Haushalt der Stadt Dortmund kann ohne Beanstandungen in Kraft treten
Die Bezirksregierung hat das Anzeigeverfahren des Dortmunder Haushaltes am 9. April beendet. Der Haushalt war erneut nicht genehmigungs-, sondern nur anzeigepflichtig. Er kann nun öffentlich bekannt gemacht werden und tritt anschließend rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Im Haushalt ist für das Jahr 2024 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 186 Mio. Euro geplant, der allerdings durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Damit gilt der Haushalt nach der Gemeindeordnung als ausgeglichen.
Stadt will in den Bau von Schulen und Kitas investieren
„Über diese wichtige Nachricht aus Arnsberg freuen wir uns sehr“, so Oberbürgermeister Thomas Westphal mit Blick auf das entsprechende Schreiben der Bezirksregierung. „Nun haben wir die Sicherheit, weiter in unsere Infrastruktur investieren zu können, vor allem in den dringend erforderlichen Bau und Ausbau von Schulen und Kitas“, so der Oberbürgermeister.
In dem Schreiben aus Arnsberg heißt es:
„Der Haushalt 2024 ist nicht zu beanstanden. Allerdings zeigt die Begrenztheit des Eigenkapitals, dass nach den erfreulich positiven Ergebnissen der vergangenen Jahre nun nicht dauerhaft negative Ergebnisse erzielt werden können. Inwieweit Ertragssteigerungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts beitragen können, bleibt auch angesichts der sich aktuell zeigenden wirtschaftlichen Schwächephase abzuwarten.
Ein überproportionaler Anstieg bei den Aufwendungen insbesondere im sozialen Bereich ist angesichts der Rahmenbedingungen zu befürchten. Der bereits in allen Bereichen der Arbeitswelt laufende Abgang der sog. geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand wird die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenfalls negativ beeinflussen. Die Suche nach Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung wird daher auch in den kommenden Jahren unerlässlich sein.“