MIT befragt Bundes- und LandespolitikerInnen vor Ort

MIT fragt Jens Peick –

Foto: Wahlkreisbüro Jens Peick

MdB der SPD-Fraktion und Vorsitzender der Dortmunder SPD

Vorbemerkungen:
Im Sommer 23 war Jens Peick im SPD-Stadtbezirk Mengede zu Besuch.
MIT hat über den Besuch berichtet und die Frage gestellt, warum sich – nach den äußeren Eindrücken wohlgemerkt – nur wenige Marktbesucher getraut haben, auf Jens Peick zuzugehen und spontan oder gut vorbereitet aktuelle Fragen zu stellen.
Daraus entwickelte sich die Idee, den Abgeordneten, zu deren Wahlkreis der Stadtbezirk Mengede zählt, Gelegenheit zu geben, ausführlich über ihre Arbeit zu berichten – und das nicht nur vor den Wahlen. Wir starteten die Serie mit Jens Peick. Er hat uns auf den Gedanken gebracht –  er war mutig genug, sich auf das Experiment einzulassen.
Eröffnet haben wir die Serie mit einem Interview, das wir am 3.10.23 auf MIT veröffentlicht haben. Weitere Veröffentlichungen hat es danach inzwischen gegeben
Für die heutige Fortsetzung haben wir Jens Peick zum Thema Migrationspolitik  befragt: 

MENGEDE:InTakt!
Thema heute ist die Migrationspolitik. „Ich weigere mich, so zu tun, als gäbe es die eine Zaubermaßnahme. Das liefert eine populistische Schlagzeile, führt aber nicht dazu, dass auch nur ein Mensch weniger nach Deutschland kommt“, sagte der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil Ende letzten Jahres. Klingbeil sprach sich für schnellere Verfahren aus, damit Asylsuchende Klarheit haben, ob sie bleiben und hier arbeiten können.
FRAGE:
Hat die SPD, hat Jens Peick konkrete Vorstellungen – wenn ja, wie sehen die aus – wie Asyl-Verfahren schneller durchgeführt werden können?

ANWORT VON JENS PEICK:
Wir brauchen bessere Verfahren, um schneller Klarheit für die Menschen zu schaffen. Lars Klingbeil spricht dabei einen wichtigen Punkt an. Es braucht ein Paket aus Maßnahmen. Die eine Zauberformel gibt es – wie meistens in der Politik – nicht. Vorschläge, die einfache Lösungen versprechen, helfen nicht und bringen weder die Menschen noch das Land voran. Stattdessen werden benachteiligte Gruppen gegeneinander ausgespielt. Um diejenigen, die hier eine Bleibeperspektive haben, schneller und besser in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu integrieren, haben wir in der SPD verschiedene Maßnahmen beschlossen.

Es ist wichtig, das Rückführungsverbesserungsgesetz im Gesamtkontext einer Neuordnung der Migrationspolitik zu sehen. Gemeinsam mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dem Chancenaufenthaltsrecht und der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts bildet es einen wichtigen Baustein einer modernen und menschlichen Migrationspolitik.

Im letzten Jahr kamen ca. 350.000 Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland, um hier Asyl zu suchen. Die Zahl der ankommenden Menschen stellt Bund, Länder und Kommunen aktuell vor große Herausforderungen. Insbesondere die Kommunen stoßen zunehmend an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Denn all diese Menschen müssen untergebracht und versorgt werden, brauchen Integrationskurse, Schul- und Kitaplätze.

Klar ist: Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung und geben denjenigen Schutz, die Schutz bedürfen. Klar ist aber auch: Zu einem funktionierenden Asylsystem gehören in letzter Konsequenz auch Rückführungen.

BürgerInnen erwarten zu Recht, dass der Staat Zuwanderung steuert und wo nötig auch begrenzt. Die SPD hat in den letzten Jahren für pragmatische Lösungen für abgelehnte Asylsuchende gesorgt, die seit langem in Deutschland leben und gut integriert sind. Sie bekommen die Chance, in Deutschland zu bleiben und ein reguläres Aufenthaltsrecht zu erhalten.

Doch wenn nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens feststeht, dass kein Schutzanspruch besteht und kein Bleiberecht greift, müssen Menschen Deutschland zügig wieder verlassen. Dies ist auch wichtig, um eine hohe Akzeptanz für das Recht auf Asyl in der Bevölkerung sicherzustellen. Die freiwillige Rückkehr hat immer Vorrang, in letzter Konsequenz sind aber auch Abschiebungen notwendig, um die Ausreisepflicht durchzusetzen.

Mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz sollen hauptsächlich schnellere und effektivere Rückführungen und Abschiebungen von Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden.

Der Erarbeitung des Gesetzes ging ein langer Prozess voraus, so wurde im August 2023 ein Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung vom Bundesministerium für Inneres und Heimat veröffentlicht. Die Vorschläge setzten insbesondere die Vereinbarungen des Spitzengesprächs der Bundesinnenministerin mit Ländern und Kommunen sowie die Beschlüsse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um.

Das Gesetz bringt auch eine Entlastung von Ausländerbehörden und Verbesserungen bei der Arbeitsmarktintegration mit sich, indem die Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln im Rahmen des subsidiären Schutzes auf drei Jahre (statt bisher einem Jahr) verlängert wird, viele Arbeitsverbote für Geflüchtete künftig entfallen werden und die Beschäftigungsduldung neu gefasst wird.

Im parlamentarischen Verfahren gab es zu dieser Reform umfassende Beratungen inklusive einer öffentlichen Anhörung. Nach intensiven Beratungen unter den Koalitionsfraktionen konnte eine Einigung erzielt werden, die sowohl die Notwendigkeit der effektiven Durchsetzung der Ausreisepflicht als auch die Rechtmäßigkeit des Verfahrens berücksichtigt.

All diese beschlossenen Maßnahmen greifen zusammen ineinander und werden ihre Wirkung entfalten, hin zu einem Deutschland als modernes Einwanderungsland.