Stadt will erstmals Soziale Erhaltungssatzungen prüfen
Soziale Erhaltungssatzungen haben das Ziel, die Wohnbevölkerung innerhalb eines bestimmten Gebiets vor Verdrängung zu schützen. Das Instrument aus dem Baugesetzbuch zielt darauf ab, negativen städtebaulichen Folgen entgegenzuwirken. Diese können etwa darin bestehen, dass die Infrastruktur der Stadtteile und die dortige Bevölkerungszusammensetzung nicht mehr zueinander passen.
Bauliche Veränderungen wären genehmigungspflichtig
Dort, wo eine Soziale Erhaltungssatzung gilt, gibt es besondere Genehmigungspflichten für Bauherren, die Wohngebäude baulich oder in ihrer Nutzung verändern wollen. Dies gibt Kommunen die Möglichkeit, die Aufwertung eines Viertels sozialverträglich zu steuern. Luxussanierungen mit erheblich steigenden Mieten lassen sich so verhindern. Auch ein kommunales Vorkaufsrecht könnte die Stadt beim Verkauf von Wohngebäuden im Satzungsgebiet geltend machen.
Im ersten Schritt prüft das Amt für Stadterneuerung nun, ob und wo die Voraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung erfüllt sind. Dazu wertet das Amt Daten zu allen 170 Statistischen Gebieten der Stadt aus. Dabei stehen folgende Fragen im Vordergrund: Hat der Bestand an Wohngebäuden das Potenzial zur Aufwertung? Besteht bereits Aufwertungsdruck, etwa weil verstärkt modernisiert wird? Wie ist die Bevölkerung zusammengesetzt, besteht die Gefahr einer Verdrängung? Gibt es gegebenenfalls negative städtebauliche Folgen?
Vorbereitende Untersuchungen in einzelnen Gebieten
Für einzelne Statistische Gebiete, für die nach dieser Prüfung eine Erhaltungssatzung in Frage kommt, sollen dann tiefer gehende, sogenannte Vorbereitende Untersuchungen folgen. Sie sollen zeigen, ob das Instrument dort sinnvoll einzusetzen ist.
Für den tatsächlichen Erlass einer oder mehrerer Sozialer Erhaltungssatzungen wäre dann ein erneuter Ratsbeschluss notwendig.
Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund