Fahren ohne Fahrschein: Kritik am unsozialen Vorgehen der SPD
Die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Dortmund ist entsetzt darüber, dass die Dortmunder SPD-Fraktion im Finanzausschuss einen Antrag abgelehnt hat, der die Stadtwerke aufforderte, für das Fahren ohne Fahrschein keine Strafanzeige mehr zu stellen. Trotz zahlreicher Diskussionen und Alternativvorschläge bleiben die Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) dabei, auch in Zukunft Strafanträge für das „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ zu stellen.
Diese Vorgehensweise unterscheidet sich maßgeblich von den fortschrittlichen Modellen in Städten wie Düsseldorf und Köln, die mittlerweile einen sozialeren Umgang mit sogenannten „Schwarzfahrern“ etabliert haben.
Christoph Neumann, Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Dortmunder Stadtrat, erklärt hierzu: „Es ist unsozial und kontraproduktiv, Menschen wegen kleinerer Vergehen kriminalisieren zu wollen, insbesondere in Zeiten, in denen soziale Ungleichheiten immer sichtbarer werden. Die SPD im Bund ist da anscheinend weiter als die Dortmunder SPD.”
Die SPD hatte gemeinsam mit der Ampel-Koalition in Berlin angekündigt, künftig das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr als Straftat zu behandeln. Unbeachtet dessen würde weiterhin der Anspruch auf das erhöhte Fahrentgelt von 60 € bestehen. Die Entscheidung der Dortmunder SPD steht damit im klaren Widerspruch zu den positiven Entwicklungen in anderen Städten und ihrer Bundespartei.
Städte wie Düsseldorf und Köln haben bereits alternative Wege gefunden, um das Problem des Fahrens ohne gültigen Fahrschein zu lösen. In diesen Städten werden die Vergehen entkriminalisiert, indem nur noch erhöhte Beförderungsentgelte eingefordert werden. Strafanzeigen finden nicht mehr statt. Dies hat zu einer Entlastung der Justiz und einer humaneren Behandlung der Betroffenen geführt.
Neumann betont weiter: „Die Kriminalisierung von Menschen, die aus finanziellen Gründen oder aufgrund von anderen persönlichen Umständen ohne Fahrschein fahren, löst nicht das eigentliche Problem. Stattdessen brauchen wir ein sozial gerechteres öffentliches Verkehrssystem, das allen Menschen den Zugang zu Mobilität ermöglicht.“
Auch das Hauptargument von DSW 21, dass bei Wegfall der Strafbarkeit die Verfolgung nicht mehr einfach möglich ist, greift nicht: Zivile Ansprüche können genauso durch Jedermannrechte umgesetzt werden wie bei drohenden Straftaten.
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Rat