Neues Klimaschutzgesetz –
BUND legt Verfassungsbeschwerde ein
Zur Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unter das novellierte Klimaschutzgesetz (KSG) erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Mit seiner Unterschrift legitimiert der Bundespräsident gewissermaßen rückwirkend den Rechtsbruch der Bundesregierung beim Klimaschutz. Deutschland vertagt den Klimaschutz damit weiter in die Zukunft. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 ein klares Urteil gesprochen. Doch die Ampel-Koalition verweigert die Umsetzung.
Mit dem abgeschwächten Klimaschutzgesetz kann Deutschland seinen Beitrag zum Einhalten der rechtsverbindlichen 1,5 Grad-Grenze nicht leisten. Nach wissenschaftlichen Maßstäben erschweren die zu schwachen deutschen Klimaziele diese Aufgabe zusätzlich.
Die Klimapolitik dieser Regierung ist eine Enttäuschung. Die verpassten Chancen von heute sind die Krisen von morgen. Der BUND nimmt diesen Rechtsbruch nicht einfach hin. Wir werden vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde zusammen mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland und vier EinzelklägerInnen gegen das Klimaschutzgesetz einlegen: Klimaschutz ist Menschenrecht.“
Hintergrund:
Die Verfassungsbeschwerde ist eine von drei, die fünf deutsche Umweltverbände gemeinsam mit KlägerInnen aus allen Teilen der Gesellschaft gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes (KSG) angekündigt haben. Neben dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) führen die Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie auch Greenpeace und Germanwatch jeweils eine Beschwerde. Bereits 2021 hatten BUND/ SFV und einige weitere der Klagenden ein wegweisendes Urteil erstritten, mit dem das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt.
Weitere Informationen und juristische Erläuterungen zur Klage finden Sie in unserem Faktenpapier: Klimaklage: Klimaschutz ist Menschenrecht.
Ende 2023 hatte der BUND zudem vor dem OVG Berlin-Brandenburg Recht bekommen, dass die Bundesregierung rasch wirksame Sofortprogramme für Gebäude und Verkehr vorlegen muss. Die Bundesregierung ist dagegen in Revision gegangen. Der verpflichtende politische Auftrag zu handeln, ist indessen weiterhin gegeben, wie auch der Expertenrat für Klimafragen jüngst wieder unterstrichen hat. Obwohl mit der Gesetzesnovelle, die jährlichen Sektorziele entkräftet wurden, ist Deutschland nach der EU-Lastenteilungsverordnung weiterhin verpflichtet, auch sektorale Ziele bis 2030 zu erfüllen.
Mehr Informationen:
- Informationen des BUND zur Klimaklage und Vorstellung der mit den BUND klagenden Einzelkläger*innen
- Klage OVG Berlin-Brandenburg
- Kontakt: Tina Löffelsend, Abteilungsleiterin Klimaschutz beim BUND, Tel.: 030-27586-301, E-Mail: tina.loeffelsend@bund.net
Prozessvertreter*in (alle Leipzig): Für Nachfragen zur Klage stehen Ihnen aus der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Dr. Franziska Heß (ab 16.7. wieder erreichbar) und Lisa Hörtzsch, E-Mail: hoertzsch@baumann-rechtsanwaelte.de und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, E-Mail: felix.ekardt@uni-rostock.de zur Verfügung.
Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)