Nach dem Schulstart ist vor dem Schulstart.
Gefühlt haben die neuen Erstklässler gerade erst ihre Klassen bezogen, da plant die Schulverwaltung schon das neue Anmeldeverfahren für die Einschulung 2025.
Bis Mitte September gehen dazu Informationsschreiben des Fachbereichs Schule an die Erziehungsberechtigten raus, ein Anmeldebogen für die Grundschule wird direkt mitverschickt. Damit können die Eltern ihre Kinder an ihrer Wunsch-Grundschule anmelden. Wichtig: Mehrfach-Anmeldungen sind nicht möglich. Anmeldeschluss ist der 31. Oktober 2024.
Für das kommende Schuljahr werden etwa 6000 Erstklässler*innen erwartet. Bedingt durch Zuzüge, insbesondere aus der Ukraine, kann die Zahl auch noch höher liegen.
Aber wer muss denn nun ab dem Schuljahr 2025/26 zur Schule? Schulpflichtig werden alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geboren wurden.
Voraussetzungen für eine vorzeitige Einschulung
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch vorzeitige Einschulungen möglich: Dafür müssen die Kinder nach dem 30. September 2019 geboren sein und als „schulfähig“ eingestuft werden. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung, Grundlage dafür ist das schulärztliche Gutachten. Die Schulleitung der ausgewählten Grundschule beantwortet auch alle Fragen rund um die vorzeitige Einschulung. Der notwendige Anmeldebogen ist über die Grundschulen erhältlich oder kann ab Mitte September auf dortmund.de/dlzbildung heruntergeladen werden.
An welcher Schule können Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder anmelden? Grundsätzlich lässt sich die Grundschule für das Kind frei wählen. Allerdings: Ein Anspruch auf einen Platz besteht nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der Aufnahmekapazitäten.
Bekenntnisgrundschulen hingegen haben auch das „Recht“, nur Kinder des jeweiligen Glaubens aufzunehmen. Eine katholische Bekenntnisschule könnte beispielsweise die Aufnahme von evangelischen Kindern ablehnen. Fragen zur Einschulung beantworten die Schulleitungen der jeweiligen Grundschulen.
Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Erziehungsberechtigte unter dortmund.de/dlzbildung oder beim Fachbereich Schule unter der Rufnummer 0231 50-23098 oder unter einschulung@stadtdo.de.
Schülerfahrkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.