Verbraucherzentrale Hamburg rät von Preiserhöhungen Betroffenen zum Widerspruch
VerbraucherInnen, die von Preiserhöhungen der Fernwärmeanbieter E.on und Hansewerk Natur betroffen sind, rät die Verbraucherzentrale Hamburg, sich den Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anzuschließen. Die Verbraucherschützer halten Preiserhöhungen der Unternehmen in vielen Versorgungsgebieten für rechtswidrig – auch in Hamburg. Betroffene, die den Preiserhöhungen noch nicht widersprochen haben, sollten dies aus Sicht der Verbraucherschützer vorsorglich nachholen.
„Da noch nicht juristisch geklärt, ob bereits die Teilnahme an einer Sammelklage einen Widerspruch ersetzen kann, raten wir Betroffenen dazu, sich den Sammelklagen anzuschließen und zusätzlich den Preiserhöhungen zu widersprechen – am besten per Einschreiben. Nur so stellen sie sicher, ihre Ansprüche gegenüber den Unternehmen zu wahren“, so Jan Bornemann von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der vzbv hat ein Musterschreiben für den Widerspruch entworfen:
https: //www.sammelklagen.de/verfahren/hansewerk/faq#5
„Wir empfehlen den Kundinnen und Kunden beider Unternehmen, nach jeder erhaltenen Jahresrechnung den Preiserhöhungen erneut zu widersprechen“, ergänzt Bornemann.
Betroffene Kundinnen und Kunden von E.on und Hansewerk Natur können sich den Sammelklagen des vzbv anschließen, indem sie sich in die Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Durch einen Eintrag ins Klageregister stellen die Betroffenen sicher, dass ihre Ansprüche nicht verjähren. Die Teilnahme an den Sammelklagen ist kostenlos. Der Bundesgerichtshof fordert, dass Fernwärme-Kundinnen und Kunden den Preiserhöhungen binnen drei Jahren widersprechen müssen.
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt den von Preiserhöhungen betroffenen Kundinnen und Kunden zu prüfen, ob die Sammelklagen des vzbv zu ihrem individuellen Fall passen. Der vzbv bietet dazu auf seiner Website einen Klagecheck an. Dort erhalten Betroffene eine erste Einschätzung und konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.
https://www.sammelklagen.de/verfahren/eon https://www.sammelklagen.de/verfahren/hansewerk
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg