Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, Anfang 2025 eine neue Unterbringungseinrichtung (UE) für Asylsuchende im bisherigen Best-Western-Hotel, Dortmund Airport, in der Schleefstraße zu eröffnen. Die Bezirksregierung Arnsberg lädt Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner der geplanten Unterkunft zu einer Informationsveranstaltung ein:
Dienstag, 10. Dezember, 18 Uhr
in der Großen Kirche der Evangelischen Georgsgemeinde, Märtmannstraße 13, 44287 Dortmund
Die für die Einrichtung einer neuen Unterbringungseinrichtung erforderlichen vertragsrechtlichen Vereinbarungen mit der Stadt Dortmund sowie die Abstimmungen mit dem Fachministerium in Düsseldorf sind mittlerweile abgeschlossen.
Die Immobilie ermöglicht voraussichtlich die Unterbringung von bis zu 350 Personen und soll zunächst für fünf Jahre als Landeseinrichtung genutzt werden. Mit dem Vermieter wurde eine Verlängerungsoption vereinbart. Die Einrichtung soll der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen dienen, bevor eine weitere Verteilung in die Kommunen stattfindet.
Wie in allen anderen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Bezirksregierung Arnsberg bei der Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden in Dortmund unter anderem durch einen Betreuungsdienstleister sowie einen Sicherheitsdienstleister unterstützt.
Zum Hintergrund – Asylverfahren in NRW
Asylsuchende, die sich in Nordrhein-Westfalen als asylsuchend melden, müssen sich zuerst in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Bochum melden. Dort werden sie registriert. Anschließend werden die Personen, die ihren Asylantrag nach dem Verteilschlüssel des Bundes in Nordrhein-Westfalen stellen dürfen, in eine der Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Landes gebracht. Dort verbleiben sie circa zwei bis vier Wochen. Hier wird ihre Registrierung gegebenenfalls abgeschlossen, sie werden ärztlich untersucht und stellen ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Anschließend werden die Asylsuchenden in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes untergebracht. Hier warten sie die Entscheidung des BAMF über ihren Asylantrag ab. Familien werden dabei nach sechs Monaten Aufenthalt in einer Landesunterbringungseinrichtung kommunal zugewiesen, wo den schulpflichtigen Kindern ein Schulbesuch ermöglicht werden kann. Die Verweildauer aller weiteren Personen in der ZUE beträgt – je nach Entscheidung des BAMF – bis zu zwei Jahren.
Hinweise zur Veranstaltung:
Es dürfen zur Veranstaltung keine großen Taschen oder Rucksäcke mitgebracht werden. Ton-, Bild und Filmaufzeichnungen sind nicht gestattet. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung, des Sicherheitsdienstes sowie der Kirchengemeinde ist Folge zu leisten.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltenden es sich vorbehalten, im Einzelfall von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und im Einzelfall den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder einzelne Personen von dieser auszuschließen.