Neuer Mietspiegel 2025/26: In Dortmund sind die Mieten um rund fünf Prozent gestiegen

Der Dortmunder Mietspiegel gibt eine Übersicht über durchschnittliche Mieten in der Stadt – eine gute Orientierung für alle Mieter*innen und Vermieter*innen. Der aktualisierte Mietspiegel tritt im Januar 2025 in Kraft und gilt für die nächsten zwei Jahre. Im Durchschnitt sind die Mieten in den letzten zwei Jahren um fünf Prozent gestiegen.

Wer erarbeitet den Mietspiegel?

Der Arbeitskreis Dortmunder Mietspiegel hat seine Fortschreibung begleitet. Zum Kreis gehören Vertreter*innen der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen, des Haus & Grund Dortmund e.V., des Mietervereines Dortmund und Umgebung e.V., des DMB Mieterbund Dortmund e.V. sowie des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund. Der Arbeitskreis wird vom Amt für Wohnen der Stadt Dortmund geleitet.

Wie entsteht der Mietspiegel?

Der Arbeitskreis hat entschieden, Eigentümer*innen per Zufallsstichprobe schriftlich zu befragen. Das Amt für Wohnen hat diese repräsentativ angelegte Datenerhebung ausgewertet, unterstützt durch die Dortmunder Statistik. Eingegangen sind Antworten privater und institutioneller Wohnungs- bzw. Gebäudeeigentümer*innen. Abgefragt wurden ab Mai 2024 Veränderungen in den vergangenen zwei Jahren, zum Beispiel zur Miethöhe, zur Ausstattung oder zur Frage, ob eine Bestandsmiete oder eine Wiedervermietung vorlag. Die Teilnahme war online oder mit Papierfragebogen möglich. Die Rücklaufquote lag bei erfreulichen 83 Prozent.

Welche Daten waren die Basis?

Für die Auswertung standen schließlich Daten von über 2.443 Dortmunder Wohnungen zur Verfügung. Bei dem weitaus größten Teil (ca. 82 Prozent) handelt es sich um Wohnungen mit bestehenden Mietverhältnissen. Bei rund 18 Prozent der betrachteten Wohnungen hat es innerhalb der letzten zwei Jahre einen Mieter*innen-Wechsel gegeben.

Bei der Fortschreibung ist die bisherige Systematik des Dortmunder Mietspiegels nicht verändert worden: Sämtliche Beschreibungen und Einteilungen entsprechen dem alten Mietspiegel: Baualtersklassen, Wohnungsgrößen und weitere Merkmale, zum Beispiel Bad-Ausstattung, Bodenbeläge, Modernisierungszustand und Gebietseinteilung.

Was sagt der aktualisierte Mietspiegel?

Die ortsübliche Vergleichsmiete in Dortmund ist im Vergleich zum bisherigen Spiegel um insgesamt 5,01 Prozent gestiegen. Dabei verteilt sich die prozentuale Preisentwicklung in den verschiedenen Baualtersklassen unterschiedlich. Während im Altbestand durchschnittliche Steigerungen von bis zu 6,3 Prozent beobachtet werden konnten, stiegen die durchschnittlichen Preise in den jüngeren Baujahren nur bis zu 3,3 Prozent.

Die unterschiedlichen Steigerungsraten beruhen zum größten Teil auf sogenannten Basiseffekten. Das heißt, dass eine Mieterhöhung (zum Beispiel um 20 Euro oder 0,30 Euro/m²) bei den tendenziell geringeren Mieten der älteren Baualtersklassen eine höhere prozentuale Steigerung verursachen, als dieselbe Erhöhung bei einer neueren Wohnung mit einem höheren Ausgangsmietpreis.

Für eine Standardwohnung der Baualtersklasse 1960 bis 1969 (energetisch modernisiert, mit Balkon, ohne weitere merkmalbedingte Zu- und Abschläge) beläuft sich die ortsübliche Vergleichsmiete nunmehr auf 6,60 Euro/m² nettokalt.

Die Fortschreibung des Dortmunder Mietspiegels haben die Interessenverbände (Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen, Haus & Grund Dortmund e.V., Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.) offiziell anerkannt. Der neue Mietspiegel ist weiterhin ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.

Wo gibt es den aktualisierten Mietspiegel?

Am Freitag, 20. Dezember wird der Mietspiegel in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht. Er ist im Internet ab dem 2. Januar 2025 unter dortmund.de/mietspiegel abrufbar. Sonderdrucke sind ab dem 6. Januar 2025 beim Amt für Wohnen kostenfrei erhältlich und können unter der Rufnummer 0231 50-26400 angefordert werden.

Auch die Verbände, die an der Erstellung des Dortmunder Mietspiegels beteiligt sind, stellen Informationen online zur Verfügung und geben teilweise Sonderdrucke heraus.

Hintergrund Mietspiegel:

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Mieterhöhungen für frei finanzierte Wohnungen unter anderem mit dem Mietspiegel begründet werden. Die Miete darf maximal auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden.

Mit Hilfe des Dortmunder Mietspiegels kann man die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen in Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohnungen ermitteln, je Quadratmeter Wohnfläche monatlich nettokalt (ohne Heiz- und Betriebskosten).

Mehr Infos zum Mietspiegel, eine interaktive Gebietskarte sowie Antworten auf häufige Fragen: dortmund.de/mietspiegel

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund