Anlieger*innen müssen zwischen 7 und 20 Uhr Schnee und Glätte auf angrenzenden Gehwegen an öffentlichen Straßen in einer Breite von mindestens 1,50 Meter räumen und streuen. Entstehen Schnee und Glätte nach 20 Uhr, sind diese werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr am Folgetag zu beseitigen.
Die Winterdienstpflicht umfasst auch angrenzende Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und Querungshilfen. Der geräumte Schnee darf weder auf die Straße geschoben noch auf Baumscheiben oder begrünten Flächen abgelagert werden. Auch Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten müssen von Eis und Schnee freigehalten werden. Auftauende Stoffe wie Streusalz sind grundsätzlich verboten.
Wer dazu Fragen hat, erreicht die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes unter den Rufnummern 0231 50-22737 und 50-16517.