Wer seinen Vornamen und den Geschlechtseintrag ändern möchte, muss dies seit dem 1. August 2024 zunächst beim Standesamt anmelden. Der neue Vorname und das neue Geschlecht müssen dabei noch nicht mitgeteilt werden. 204 dieser Anmeldungen sind mittlerweile beim Dortmunder Standesamt eingegangen (Stand 21. Januar 2025). Diese teilen sich wie folgt auf:
- männlich in weiblich: 67
- männlich in divers/ohne Angabe: 13
- weiblich in männlich: 87
- weiblich in divers/ohne Angabe: 35
Genug Zeit zum Überlegen
Ist die Anmeldung beim Standesamt erfolgt, muss man mindestens drei Monate warten, bevor die Änderung erklärt und damit wirksam werden kann. Das gibt genug Zeit, um die Entscheidung in Ruhe zu überdenken. Insgesamt hat man ab der Anmeldung sechs Monate Zeit, um die Erklärung abzugeben. Danach müsste man seinen Änderungswunsch neu anmelden.
Sowohl die Anmeldung als auch die Erklärung müssen beim selben Standesamt erfolgen, damit dieses prüfen kann, ob die Fristen eingehalten wurden.
Bei der Erklärung können die Betroffenen frei wählen, welches Geschlecht sie eintragen lassen möchten. Sie können sich auch neue Vornamen aussuchen, solange diese zum gewählten Geschlecht passen. Zum Beispiel ist „Ute“ bei „männlich“ nicht möglich, aber bei „divers“ schon.
Seit das Gesetz gilt, hat das Standesamt Dortmund 148 solcher Erklärungen entgegengenommen (Stand 21. Januar 2025). Diese teilen sich wie folgt auf:
- männlich in weiblich: 50
- männlich in divers/ohne Angabe: 9
- weiblich in männlich: 60
- weiblich in divers/ohne Angabe: 27
Weitere Informationen und das Formular für die Anmeldung: dortmund.de/selbstbestimmung