Einfacher Zugang mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen
Der Rat entscheidet in seiner Februar-Sitzung über den barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone-Ost. Das Investitionsvolumen beträgt rund 61 Mio. Euro. Ziel ist es, die Stadtbahnnutzung für alle einfach und stressfrei zu gestalten. Wer mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen unterwegs ist, profitiert besonders. Auch die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr haben sich verändert.
Damit noch mehr Menschen als bisher bequem und ohne Einschränkungen mit der Stadtbahn fahren können, wird DSW21 ab Anfang 2027 neue Stadtbahnwagen auf der Strecke einsetzen. Dieser neue Wagentyp hat keine ausklappbaren Trittstufen mehr. Entsprechend muss die Bahnsteighöhe verändert werden: von jetzt 38 auf künftig 94 Zentimeter über Schienenoberkante.
Zusätzliche Bahnsteige auf der Nordseite, eingleisiger Betrieb
Bis zur Umstellung der Stadtbahnwagen in etwa zwei Jahren wird der barrierefreie Umbau der Haltestellen noch nicht beendet sein. Daher gibt es eine Übergangslösung, um den Betrieb auch während der Bauphase aufrecht zu erhalten. Die Stadt plant zusätzliche Bahnsteige auf der Nordseite und möchte für einen eingleisigen Betrieb im Baubereich Weichen mit Fahrsignalanlagen installieren.
Die Arbeiten beginnen planmäßig im Sommer 2025 an der Haltestelle Stadtkrone-Ost. Hier steht zunächst der Rückbau der südlichen Zugangsspindel an, um Platz zu schaffen für eine neue Wassertransportleitung. Als Ersatz für die Spindel wird ein Treppenturm aufgestellt. Im Anschluss werden die Voraussetzungen für einen eingleisigen Betrieb der Stadtbahn geschaffen. Ein weiterer baulicher Meilenstein wird ein neuer Bahnsteig auf der Ostseite der Bestandsbrücke. Parallel wird die neue Brücke inklusive Zuführung vom Tiranaweg errichtet, und es werden die baulichen Anpassungen für eine zukünftig barrierefreie Zuwegung durch den Rütlipark vorgenommen.
Kampfmittelverdachtspunkt an Haltestelle Max-Eyth-Straße
Der barrierefreie Umbau der anderen vier Haltestellen soll ab Mitte 2026 beginnen. Auch hier sind umfassende Vorbereitungen nötig, die ab Sommer 2025 starten. So befindet sich an der Haltestelle Max-Eyth-Straße unterhalb der Treppe von der vorhandenen Brücke zum Bahnsteig ein Kampfmittelverdachtspunkt. Um diesen zu sondieren, muss zunächst die Treppe erschütterungsarm abgebaut und mehrere Leitungen müssen umgelegt werden. Die Fahrgäste sollen die Haltestelle während der Bauphause niveaugleich erreichen können.
Die Stadt rechnet damit, dass alle fünf Haltestellen im Mittelstreifen der B1 ungefähr Mitte des Jahres 2030 barrierefrei umgebaut sind. Jedoch finden die Arbeiten im laufenden Betrieb, also unter „rollendem Rad“ statt. Daher kann es zu Unwägbarkeiten kommen, die den geplanten Zeitablauf stören können.
Auswirkungen auf den Verkehr
Die Bauarbeiten haben Auswirkungen auf den Verkehr. Zwar läuft der Stadtbahnbetrieb weiter, jedoch muss für Gleisumschlüsse und Arbeiten im Gleisbereich der Stadtbahnbetrieb kurzzeitig unterbrochen werden. Die Fahrgäste werden darüber rechtzeitig informiert.
Auch Autofahrer*innen auf der B1 müssen mit Einschränkungen rechnen. So können Gleisbauarbeiten, Leitungsverlegungen, Kanal- und Brückenarbeiten kurzzeitige Sperrungen oder Teilsperrungen erforderlich machen. Im direkten Baubereich der Haltestellen und Brücken muss – je nach Bauphase – jeweils die linke Spur der B1 komplett eingezogen werden. Das soll zusätzliche Behinderungen vermeiden, die durch Ein- und Ausscheren in den Haltestellenbereichen entstehen. Ziel ist es, die Auswirkungen auf den Verkehr möglichst gering zu halten. Das Tiefbauamt wird diese daher auswerten und bei Bedarf nachsteuern.
Baukosten und Fördermittel
Die Baukosten der Gesamtmaßnahme betragen rund 59,5 Mio. Euro zzgl. der zuwendungsfähigen Planungskosten von ca. 1,2 Mio. Euro. Es entstehen zudem Folgekosten für die Unterhaltung von Brücken und Aufzügen.
Ein Finanzierungsantrag wurde beim Fördergeber eingereicht. Für die Maßnahme können Fördermittel mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten beantragt werden.
Baumschutz – Ersatzpflanzungen an anderer Stelle
Für den barrierefreien Umbau müssen voraussichtlich 70 Bäume entfernt werden. Es wird selbstverständlich Ersatzpflanzungen an anderer Stelle geben.