Aus für das Industriegebiet „Im Dicken Dören“

„Das Urteil bestätigt, was wir in Mengede von Anfang an gesagt haben. Daher freue ich mich mit der Bürgerinitiative über den Ausgang des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht.“

Von Torsten Heymann, SPD-Ratsvertreter für Mengede

Das Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 92 „Im Dicken Dören“ der Stadt Waltrop für unwirksam erklärt. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass der Plan in mehreren wesentlichen Punkten nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.  

Zu den festgestellten Mängeln gehören unter anderem Fehler bei der Gliederung des Industrie- und Gewerbegebiets, den Abstandsklassen, der Emissionskontingentierung sowie der Kategorisierung der Nutzungen. Die vorsitzende Richterin Dahme bewertete diese Mängel als nicht heilbar, sodass eine vollständige Neuaufstellung des B-Plans erforderlich sein dürfte.  

Auch der als Ausweichstandort vorgesehene Bebauungsplan „Im Wirringen“ wurde vom OVG als ungeeignet eingestuft und für unwirksam erklärt. Damit entfällt die Möglichkeit, Industriebetriebe, die aufgrund der Emissionskontingentierung im ursprünglichen Plangebiet nicht angesiedelt werden konnten, dorthin zu verlagern. 

Durch diese Entscheidung steht die Stadt Waltrop vor einer grundlegenden Neubewertung ihrer Planungen. Unklar ist zudem, ob die für das Vorhaben vorgesehenen Landesfördermittel in Höhe von 12,4 Millionen Euro noch genutzt werden können, da das Land NRW deren Verwendung an eine Frist von drei Jahren geknüpft hat.  

Als unmittelbare Konsequenz aus dem Urteil sollen nun rechtliche Schritte eingeleitet werden, um laufende Bautätigkeiten einzustellen. Da der Bebauungsplan seine Rechtskraft verloren hat, befindet sich das Gebiet nun im sogenannten Außenbereich, was neue Bauvorhaben erheblich erschwert. Erschließungsmaßnahmen und vorbereitende Arbeiten sind somit ab sofort nicht mehr genehmigungsfähig.  

Für die Anwohnerinnen und Anwohner im Groppenbruch kann nun endlich wieder etwas Ruhe einkehren. Eine direkte Industrieansiedlung in unmittelbarer Nähe ihrer Wohngebiete ist vom Tisch, denn eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.