Städtische Immobilienwirtschaft legt neuen Bericht vor
Die Städtische Immobilienwirtschaft informiert regelmäßig darüber, wie sie das Förderprogramm des Bundes für kommunale Investitionen umsetzt, das „Kommunalinvestitionsförderungsprogramm – Kapitel 2“ (KIF II). Es umfasst 57 Schulprojekte mit einem Gesamtvolumen von 73,1 Mio. Euro. Die Immobilienwirtschaft hat 52 Projekte bereits baulich fertig gestellt, die anderen laufen noch. Ein Nachrücker-Projekt wird derzeit vorbereitet.
Zum Stichtag 28. Februar wurden Mittelabrufe in Höhe von knapp 55,5 Mio. Euro veranlasst – rund 88 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von gut 63 Mio. Euro. Insgesamt sind bereits 100 Prozent des Förderbudgets in Beauftragungen von Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen gebunden.
Aktuell wird hier gebaut:
- Neubau Brüder-Grimm-Grundschule – hier ist die Besonderheit, dass aufgrund von Verzögerungen beim Projekt einige Bauabschnitte aus dem Förderprogramm herausgelöst werden mussten, die nun über den städtischen Haushalt finanziert werden. Um die KIF II-Fördersumme dennoch vollständig auszuschöpfen, wurden Nachrücker-Projekte bestimmt.
- Erneuerung der Sanitäranlagen, Stadtgymnasium
- Sanierung Sporthallendach, Käthe-Kollwitz-Gymnasium
- Erneuerung des Vordachs, Urbanus-Grundschule
Die Turnhalle der Kirchhörder Grundschule bekommt einen neuen Boden und Prallschutz, hier laufen aktuell die Vorbereitungen.
Der Rat der Stadt Dortmund hatte im Dezember 2017 den Grundsatzbeschluss zur Umsetzung von KIF II getroffen. Bei der Auswahl der Bauprojekte und auch der Nachrücker für das Förderprogramm hat die Immobilienwirtschaft nur solche ausgewählt, die ohnehin im Förderzeitraum umgesetzt worden wären. Darunter zum Beispiel die Modernisierung und energetische Sanierung der Max-Wittmann-Schule in Eving oder der Neubau für die OGS der Siegfried-Drupp-Grundschule in Scharnhorst.
Bund fördert Schulsanierungen
KIF II ist ein Programm des Bundes. Es fließt in die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden. Diese Investitionen werden mit bis zu 90 Prozent gefördert. Die Kommunen müssen nicht mehr als den bundesrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.