Verbraucherzentrale Hamburg
setzt sich erfolgreich für Verbraucherrechte ein
Das Landgericht Berlin II hat der Voxenergie GmbH untersagt, Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Hinweis auf die Schufa unter Druck zu setzen, wenn es um das Begleichen offener Forderungen geht. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen den Energie- und Telekommunikationsdienstleister geklagt (Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin II vom 26. März 2025, Az. 52 O 53/25).
Mit „Spezialangebot“ unter Druck gesetzt
Voxenergie hatte einen Kunden angeschrieben und zur Zahlung von 190,39 Euro für einen angeblich geschlossenen Vertrag aufgefordert. Der Anbieter wies darauf hin, dass es sich um ein „Spezial-Angebot“ handele. Nicht nur der offene Betrag selbst sei reduziert, auch das Honorar des Inkassounternehmens und zusätzliche Kosten für weitere Mahnstufen würden entfallen. Das Schreiben von Voxenergie endete mit den Sätzen: „Sollte die Überweisung nicht (…) erfolgen, werden wir den vollen Betrag verlangen und den Sachverhalt erneut ans Inkasso geben. Den nicht bezahlten Betrag übergeben wir an die Schufa.“
„Die Schufa ist ein starkes Druckmittel, oft selbst dann, wenn eine Forderung gar nicht berechtigt ist“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das Vorgehen von Voxenergie ist unlauter.“
Klare Grenzen für Unternehmen bei Schufa-Hinweisen
Das Landgericht Berlin II hat die Schufa-Drohung von Voxenergie für unzulässig erklärt und ist damit dem Klageantrag der Hamburger Verbraucherschützer vollumfänglich gefolgt. Voxenergie darf Schreiben dieser Art nicht mehr verschicken. Anderenfalls droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Verbraucherinnen und Verbraucher mit negativem Schufa-Score gelten als weniger kreditwürdig – mit erheblichen Nachteilen bei der Wohnungssuche, Kreditvergabe oder beim Abschluss von Verträgen. „Einige Unternehmen nutzen gezielt die Sorge der Betroffenen vor den Folgen für ihre Kreditwürdigkeit aus und drohen in aggressiver Weise mit Schufa-Einträgen“, so Rehberg.
Bereits in der Vergangenheit sind Verbraucherschützer erfolgreich gegen unzulässige Schufa-Drohungen vorgegangen. Die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Berlin II sorgt erneut für mehr Fairness im Umgang mit offenen Forderungen.
Hinweis:
Ob untergeschobene Verträge, unzulässige Preiserhöhungen oder zweifelhafte Inkassoforderungen, die Verbraucherzentrale Hamburg berät Verbraucher und Verbraucherinnen bei Problemen mit Anbietern. Termine für Beratungsgespräche können direkt online gebucht werden unter: www.vzhh.de/termine.
Bei Rückfragen zu dieser Meldung: Julia Rehberg.