Auf dem Hochschul-Campus gibt es zurzeit 4.856 Stellplätze. Nur knapp 70 Prozent sind regelmäßig belegt. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW in Auftrag gegeben hat. Dadurch ergeben sich Potenziale, die Flächen anders zu nutzen, beispielweise für weitere Bauvorhaben.
Weitere Gebäude auf dem Campus würden jedoch nach bisheriger Regelung – also nach der Dortmunder Stellplatzsatzung – die Notwendigkeit nach sich ziehen, weitere Stellplätze zu schaffen. Die Erfahrungen zeigen, dass dies auf dem Hochschul-Campus nicht notwendig ist.
In der bestehenden Satzung bilden die Studierendenzahlen die Bezugsgröße für die notwendigen Stellplätze. Wird auf dem Campus gebaut, steigen die Studierenden- und Beschäftigtenzahlen jedoch nicht automatisch an. Deshalb ist es bei neuen Bauvorhaben nicht möglich, die notwendigen Stellplätze bauvorhabenscharf zu ermitteln.
Die geplante neue Stellplatzsatzung für den Hochschul-Campus berücksichtigt diese Besonderheiten des Standortes: Flächenpotenziale durch ungenutzte Stellplätze, sowie Bauvorhaben, für die der Stellplatzbedarf nicht vorhabenscharf ermittelt werden kann.
Der Kfz-Stellplatzschlüssel je Studierende wird in dieser Satzung weiter reduziert und dem Schlüssel aus der Stellplatzverordnung NRW angeglichen. Gleichzeitig wird es keinen Schlüssel geben, der sich auf einzelne Bauvorhaben bezieht, sondern einen globalen Kfz-Stellplatzschlüssel für den gesamten Standort. Zukünftig ist bei Bauvorhaben nachzuweisen, dass auf dem gesamten Gelände des Hochschul-Campus der definierte Anteil an Kfz-Stellplätzen vorhanden ist.
Die Fahrradstellplätze werden weiterhin bauvorhabenscharf nach den Nutzer*innen des Gebäudes berechnet, da es derzeit noch zu wenige Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem Hochschul-Campus gibt und die Abstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Gebäude sein sollen.