Pressemitteilung der Grünen-Fraktion zu Bettelverbotszonen in der Innenstadt

GRÜNE lehnen CDU-Vorschlag für Bettelverbotszonen entschieden ab

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund spricht sich vehement gegen den jüngsten Vorstoß der CDU zur Einrichtung von Bettelverbotszonen in der Innenstadt aus. Der Vorschlag konterkariert insbesondere die Bemühungen des „Sonderstabs Ordnung und Stadtleben“.

„Das Betteln in der Dortmunder Innenstadt und die damit verbundene Sichtbarkeit von Armut und sozialen Notlagen ist für viele schwer zu ertragen“, beschreibt Benjamin Beckmann, Mitglied des Sozialausschusses und Ausschusses für öffentliche Ordnung, die aktuelle Situation rund um den Hellweg. „Aber statt friedliche Menschen in prekären Lebenslagen mit Bettelverbotszonen zu drangsalieren, sollten wir uns auf nachhaltige Lösungen konzentrieren, die deren Situation verbessern und dabei die Würde aller Bürger*innen respektieren. Das hilft letztendlich allen.”

 Stadt Dortmund verbietet bereits aggressives Betteln

Bereits jetzt verbietet § 7 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund das von der CDU kritisierte so genannte aggressive Betteln. „Hier gibt es kein Regelungs-, sondern allenfalls ein Vollzugsdefizit“, erklärt Beckmann. „Durch die massive Verstärkung der Kontrolldichte seitens Polizei und Ordnungsamt wurden im Berichtszeitraum August 2023 bis Dezember 2024 mehr als 1.900 Taten „Aggressiven Bettelns“ ermittelt und zum großen Teil mit Platzverweisen sanktioniert„, wie es im Bericht des Sonderstabs Ordnung und Stadtleben steht. Insofern ist die Stadt hierzu längst tätig geworden.

„Show-Antrag der CDU im Wahlkampf“

Es handelt sich hier um einen Show-Antrag der CDU im Wahlkampf, da Bettelverbotszonen nicht geeignet sind, um das von der CDU kritisierte aggressive Betteln einzudämmen. Auch wer bettelt, gehört zu unserer Stadt und darf den öffentlichen Raum in der Innenstadt nutzen.
Ferner haben die GRÜNEN erhebliche Zweifel daran, wie das Vortäuschen von Behinderungen oder sozialen Notlagen tatsächlich geprüft und mit einem Verbot umgesetzt werden soll. Der vorliegende Antrag stellt diese Menschen unter Generalverdacht. Zudem deutet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darauf hin, dass Betteln ein schwer einzuschränkendes Grundrecht sein könnte.
So heißt es etwa: „Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, zu dessen Schutz der Staat Grundrechtspositionen einschränken darf“ (BVerfGE 102, 347).
Nachrangig ist es also, wenn Dritte mit ihnen unliebsamen Themen wie Armut und sozialen Notlagen konfrontiert werden, so die GRÜNEN abschließend.

Quelle: Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN