Aktionsbündnis: Nein zum Industriegebiet im Dicken Dören – Presseerklärung

OVG Münster erklärt den Bebauungsplan „Im Dicken Dören“ für ungültig

Von Heinz Aarsen

Der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 92 „Im Dicken Dören“ der Stadt Waltrop ist mit dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster für unwirksam erklärt worden.

Das OVG hat dargelegt, dass der B-Plan in mindestens 5 Punkten nicht rechtsgültig ist. Unter anderem wurde aufgeführt, dass Festsetzungen für die Gliederung des Industrie- bzw. des Gewerbegebietes, die Abstandsklassen, die Emissionskontingentierung und die Kategorisierung der Nutzungen fehlerhaft sind. Die vorsitzende Richterin Dahme schätzte diese Fehler als nicht heilbar ein. Damit muss der Bebauungsplan aller Wahrscheinlichkeit nach neu aufgestellt werden. 

Auch der Bebauungsplan „Im Wirringen“, der von der Stadt Waltrop als Ausweichplan für Industriebetriebe festgelegt wurde, die aufgrund der Emissionskontingentierung des B-Plans „Im Dicken Dören“ sich dort nicht ansiedeln können, wurde als nicht geeignet eingestuft und damit für dieses Vorhaben als unwirksam erklärt. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Damit steht die Stadt Waltrop wieder am Anfang des Verfahrens. Ob dann allerdings die Fördermittel des Landes in Höhe von 12,4 Millionen Euro noch in Anspruch genommen werden können, ist mehr als fraglich. Das Land NRW hat Waltrop zur Auflage gemacht, die Fördermittel innerhalb von drei Jahren zu verbauen.

Der nächste Schritt wird sein, über die Anwaltskanzlei zu erwirken, die illegalen Bautätigkeiten unverzüglich einstellen zu lassen, denn jetzt agiert die Stadt Waltrop im Außenbereich und nicht mehr auf der Grundlage eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Vorbereitungen von Baufeldern und Erschließungsmaßnahmen sind mit dem heutigen Tag nicht mehr genehmigungsfähig.

Die Einwohner der Groppenbrucher Straße sind glücklich, dass damit am Kanal wieder Ruhe einkehrt und ein Industriegebiet so nah an einem Wohngebiet voraussichtlich nicht realisiert werden kann. Die Richterin hat im Verfahren festgestellt, dass die Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner schon jetzt sehr hoch ist.

Der ausdrückliche Dank geht an alle Unterstützerinnen und Unterstützer und an die Familie aus der Groppenbrucher Str., die sich der Stadt Waltrop mit einer Klage mutig entgegengestellt hat.

Diese Entscheidung des OVG-Münster ist ein wichtiger Etappensieg zur Verhinderung des Industriegebiets „Im Dicken Dören“. Jetzt gilt es sicher zu stellen, dass das Industriegebiet dauerhaft verhindert wird. Dafür bedarf es weiterhin der Unterstützung aller Mitstreiterinnen und Mitstreiter, sowohl ideell als auch insbesondere materiell, um die bereits entstanden und noch folgenden Kosten zu decken.

Quelle: Aktionsbündnis – Nein zum Industriegebiet im Dicken Dören