Stiftung will kein Geld für barrierefreien Umbau ausgeben
Für betagte, teilweise hochbetagte Mengeder Bürger, die im Seniorenheim Burgring 1 wohnen, soll keine barrierefreie Verbindung von und zum Innenhof neu eingerichtet werden. Die Betreiberin, eine Stiftung, lehnt das ab. Verärgerung bei der Bezirksvertretung: Die hatte im März dieses Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt.
Eigentümerin des Hauses ist die städtische Tochtergesellschaft „Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO)“. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Stiftung. Sie unterhält am Burgring ein Wohnhaus für Senioren mit Ein- und Zwei-Personen-Apartments. Es sei „nicht im Sinne der Stiftungsgründung angedacht gewesen, auch nur „im Ansatz Barrierefreiheit im Sinne einer Pflegeeinrichtung“ herzustellen. Das gelte auch für „Bürger mit hoher Mobilitätseinschränkung, wie Rollstuhlfahrer“.
Kostensteigerung würde Miete nach oben treiben
Die Betreibergesellschaft argumentiert bei ihrer Ablehnung damit, dass durch solche Maßnahmen bedingte Kostensteigerungen zu einer Erhöhung der Miete führen müssten. Die Auffassung sei durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster von 1979 bestätigt. Die Verbesserung der Wohnung durch eine Modernisierung und damit verbundene Mieterhöhungen müssten für den bezugsberechtigten Personenkreis tragbar sei. Wolle man das gesamte Gebäude, das 1968 errichtet wurde, auf diese Weise umgestalten, seien eventuell weitere Maßnahmen nötig. Da die Kosten nicht auf Mieter umgelegt werden könnten, bliebe nur die Finanzierung aus dem Etat der Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH. Dies aber sei unmöglich, da die SHDO ausschließlich in Maßnahmen der Pflege investieren dürfe. Quersubventionen mit Wohnungsbau seien ausgeschlossen.
Preiswerte Lösung gesucht, z. B. ein Türöffner
SPD-Fraktionssprecherin Gudrun Feldmann bekräftigte, dass derzeit kein Bewohner mit Rollator ohne Hilfe ins Haus hinein bzw. heraus gelangen könne. Axel Kunstmann (Grüne), meinte, so dramatisch sei die Situation dort gar nicht. Es gebe eine Rampe für Rollstuhlfahrer. Lediglich die Tür sei ein Problem, das bereits durch einen elektrischen Türöffner gelöst werden könnte. Man könne die Stiftung wohl nicht zwingen, dafür Geld auszugeben. Grünen-Fraktionssprecherin Isabella Knappmann regte an, dass die Bewohner sich vom Mieterverein beraten lassen könnten, ob sie ein Anrecht auf einen Türöffner hätten. Bezirksbürgermeister Wilhelm Tölch betonte, es müsse eine Lösung im bezahlbaren Rahmen möglich sein. Heutige Standards seien andere als 1968.
Die Stiftung hatte sich “gerne bereit erklärt, uns mit der Bezirksvertretung ins Benehmen zu setzen,“ wenn es um die Beschaffung von Mitteln, z. B. Spenden oder andere finanzielle Unterstützung gehe. So könne „möglicherweise doch der gewünschte Zweck“ erreicht werden.