Private Abwasserleitungen werden demnächst bis zur Grundstücksgrenze von der Stadtentwässerung Dortmund untersucht.
Die Prüfung und Instandhaltung der öffentlichen Abwasserleitungen des Dortmunder Kanalnetzes obliegt der Stadtentwässerung Dortmund.
In Dortmund gibt es ca. 95 000 private Abwasseranschlüsse an das städtische Kanalnetz, davon rund 3000 im Wasserschutzgebiet. Nach den Regelungen des nordrhein-westfälischen Landeswassergesetzes stehen die GrundstückseigentümerInnen selbst in der Pflicht ihre privaten Abwasserleitungen überprüfen zu lassen.
Eine Funktionsprüfung der Abwasserleitungen dient nicht nur dem Schutz der Umwelt, sondern auch dem Schutz der GrundstückseigentümerInnen vor wirtschaftlichen Schäden und haftungsrechtlichen Gefahren.
Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Fristen für die Funktionsprüfung landesrechtlich vorgeschrieben. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind die Kommunen frei in der Entscheidung darüber, ob und zu welchen wiederkehrenden Terminen auch hier eine Funktionsprüfung festgelegt werden soll.
Der Verwaltungsvorstand hat Anfang der Woche darüber beraten, ob es neue Fristen für die Funktionsprüfungen geben soll und ob die Stadtentwässerung Dortmund künftig auch den Teil der privaten Abwasserleitungen bis zur Grundstücksgrenze auf ihren ordnungsgemäßen Zustand untersuchen soll und ist dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:
Wie aus der vorstehenden Übersicht zu entnehmen ist, sollen für Dortmund keine weitergehenden als die gesetzlich geltenden Fristen festgelegt werden. Die BürgerInnen werden damit allerdings nicht von ihren Pflichten entbunden, für einen ordnungsgemäßen Zustand der privaten Abwasserleitung zu sorgen, aber sie können dies insoweit zeitlich eigenständig organisieren.
Aus der hoheitlichen Aufgabe der Abwasserbeseitigung will die Stadt dennoch Vorsorge dafür treffen, dass neben den öffentlichen Kanälen auch die privaten Leitungen möglichst mängelfrei das Abwasser fortleiten. Daher soll die Stadtentwässerung Dortmund künftig auch in die privaten Abwasserleitungen einen Blick werfen, soweit diese im öffentlichen Verkehrsraum liegen.
Die Stadtentwässerung Dortmund soll dabei die Grundstücksanschlussleitungen (= Teilstück vom öffentlichen Kanal in der Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze) nach Schäden untersuchen und hieraus notwendige Sanierungsmaßnahmen ableiten. Die Finanzierung der Untersuchung erfolgt über die allgemeinen Abwassergebühren. Anschließend sollen die BürgerInnen informiert und über Möglichkeiten der Schadensbehebung beraten werden. Hierbei soll auf eine fachgerechte und dennoch kostengünstige Durchführung geachtet werden.
Eine Untersuchung der kompletten privaten Abwasserleitungen durch die Stadt wird aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht angestrebt, da es sich dabei um eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne der §§ 107 ff. Gemeindeordnung (GO) handeln würde. Die Stadtentwässerung würde bei dieser Alternative nicht mehr hoheitlich sondern privatrechtlich handeln.
Die letztendliche Entscheidung über die Untersuchung der privaten Abwasserleitungen obliegt dem Rat der Stadt Dortmund und soll in der Ratssitzung im Februar getroffen werden.