Ergebnis artenschutzrechtlicher Untersuchungen:
Ellinghausen und Bodelsschwingh/Westerfilde werden als geeignet angesehen
Die Ergebnisse der vertiefenden artenschutzrechtlichen Erfassung für die Potenzialflächen „Großholthauser Mark“, „Bodelschwingher/Westerfilder Wald“ und „Ellinghausen“ liegen inzwischen vor. Sie werden in einem folgenden Schritt im Rahmen einer Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 2 und der dazugehörigen Art-für-Art-Betrachtung detailliert aufgearbeitet.
Hierzu teilt die Pressestelle der Stadt Dortmund mit:
„Vorbehaltlich der Aufarbeitung im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 2 hat die Erfassung verfahrenskritischer Vorkommen windenergieanlagen-empfindlicher Vogelarten folgendes Ergebnis:
– Potenzialfläche Großholthauser Mark: Bei der Darstellung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen werden erhebliche artenschutzrechtliche Konflikte prognostiziert, die einer Umsetzung der Planung in diesem Bereich entgegenstehen. Maßnahmen, welche die Auslösung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände verhindern bzw. vermeiden, werden als nicht realisierbar bewertet. Die Fläche Großholthauser Mark wird nicht mehr für Windenergieanlagen vorgesehen.
– Potenzialfläche Ellinghausen: Die Fläche wird prinzipiell als geeignet zur Darstellung als Konzentrationszone für Windenergieanlagen angesehen. Gegebenenfalls sind bei der Errichtung von Windenergieanlagen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen.
– Potenzialfläche Bodelschwingher/Westerfilder Wald: Dort sind keine Beeinträchtigungen für schützenswerte Arten durch die Errichtung von Windenergieanlagen zu erkennen.
Im Rahmen der Planung neuer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan wurde nach Hinweisen zu Windenergieanlagen-empfindlichen Arten ergänzend zur bestehenden Artenschutzrechtlichen Prüfung der Stufe 1 ein vertiefender artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt.
Damit sollte Klarheit geschaffen werden, ob sich die Potenzialflächen „Großholthauser Mark“, „Bodelschwingher/Westerfilder Wald“ und „Ellinghausen“ grundsätzlich zur Darstellung als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen eignen oder ob artenschutzrechtliche Aspekte gegen eine Errichtung von Windenergieanlagen sprechen.
Vor der Einleitung weiterer Schritte wartet die Verwaltung die Endfassung des Windenergie-Erlasses ab, der im Auftrag der neuen Landesregierung zurzeit überarbeitet wird.“
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Im Nordwesten nichts Neues