Auch Studierende der Dortmunder Hochschulen können sich für den
Wohnraum bewerben
Oberbürgermeister Ullrich Sierau eröffnete am letzten Freitag gemeinsam mit Gästen aus Politik und Verwaltung das neue Wohngebäude am Erdbeerfeld 2. Es handelt sich um einen Baukörper in einer Länge von ca. 70 m und einer Tiefe von ca. 12 m. Mit dem fertiggestellten Gebäude sind 49 Wohnungen entstanden; hier können ab sofort Menschen mit Wohnberechtigungsschein und Geflüchtete ein neues Zuhause finden.
Von den 49 Wohnungen stehen 21 Wohnungen für MieterInnen mit Wohnberechtigungsschein und 28 Wohnungen für Geflüchtete zur Verfügung. Die Größe der Wohnungen variiert von ca. 35 bis ca. 77 qm in Wohneinheiten von von ein, zwei und drei Räumen. Als brandneue Information konnten die Teilnehmer der Info-Veranstaltung erfahren, dass die Wohnungen für MieterInnen mit einem Wohnberechtigungsschein auch an Studierende der Dortmunder Hochschulen vergeben werden können, sofern diese den Berechtigungsschein nachweisen können.
Alle 49 Wohnungen entstanden im öffentlich geförderten Wohnungsbau durch Investitionen der Stadt Dortmund und Fördermittel des Landes NRW mit einem Bauvolumen von knapp 5 Millionen Euro. Zu den Wohnungen gehören die außerhalb des Gebäudes stehenden Kellerersatzräume und Stellplätze vor dem Haus.
Stand: 15.1.2018
Der Zugang zu den Erdgeschoßwohnungen ist barrierefrei möglich. Auch innerhalb aller anderen Wohnungen ist eine barrierefreie Bewegung sichergestellt. Die DOGEWO21 hat nach dem Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag bekommen, als Kooperationspartner für die Abwicklung des Mietgeschäftes tätig zu werden – keine schlechte Entscheidung, denn der ein oder andere fragt sich doch, ob es gelingt, relativ konfliktarm innerhalb des Wohngebäudes und und auch mit der unmittelbaren Nachbarschaft auszukommen.
Holperige Bauphase
Damit scheint die Bauphase zu einem guten Abschluss gekommen zu sein, auch wenn sie sich für Außenstehende etwas holperig dargestellt hat. Zwischenzeitlich war der Eindruck entstanden, es ginge nicht mehr weiter. Auf eine Anfrage bei der Pressestelle der Stadt hieß es vor knapp einem Jahr im Januar 2018, der Generalunternehmer habe in Aussicht gestellt, das Gebäude werde voraussichtlich im 1. Quartal 2018 fertiggestellt. Auf eine weitere Anfrage zum Ende des dritten Quartals hieß es, dass „mit der Fertigstellung nun wohl im Oktober zu rechnen sei“. Und weiter hieß es: „Fragen über Gründe der Verzögerung würden beim Pressetermin beantwortet, ebenso die Ergebnisse von Abstimmungsgesprächen zwischen den Fachbereichen der Stadtverwaltung und dem externen Dienstleister DOGEWO21.
Fragen zur Verzögerung wurden auf der Info-Veranstaltung keine gestellt, also erübrigten sich auch irgendwelche Erläuterungen dazu.
Stand: 4.9. 2018
Zu einem anderen Thema, das die Mengeder brennend interessiert, gab es eine Rückfrage. Unter Hinweis auf die Informationsveranstaltung im Saalbau vom 12.3.15, in der auf entsprechende Fragen von der damals anwesenden Sozialdezernentin erklärt wurde: „Die dort lebenden Flüchtlinge werden betreut. Darüber hinaus sind Ansprechpartner für die Bewohner und Nachbarn oder ein Hausmeister denkbar. Bis zur Fertigstellung wird es hierzu ein Konzept geben.“
Die Nachfrage am Freitag schien den OB offenbar unvorbereitet zu treffen, was allerdings nicht beabsichtigt war. Die anwesenden Vertreter der örtlichen Politik und Medien mussten nach den vorangegangenen Erklärungen der Stadt davon ausgehen, dass über die „Ergebnisse der internen Abstimmungsgespräche“ berichtet werde, entweder durch den OB oder einen der zahlreich anwesenden Verwaltungsmitarbeiter.
OB Sierau wäre nicht OB Sierau, wenn es ihm nicht gelänge, nach einer kurzen Schrecksekunde sofort auf „Angriffs-Modus“ umzuschalten. Kurzfassung seiner Ausführungen hierzu: Auf einen Hausmeister oder gar einen Blockwart könne man verzichten. Die DOGEWO habe in Mengede ja ein Büro, von dort aus sei die Betreuung gewährleistet. Ergänzender Hinweis eines Verwaltungsmitarbeiters: Im übrigen gäbe es in Westerfilde hinreichende Infrastruktur, die im Bedarfsfall hilfreich zur Seite stehen könnte.
Versöhnlicher hörte sich schließlich der Vorschlag des OB an, sich wegen dieses Problems nach einem Jahr noch einmal zusammenzusetzen, um zu prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf zur angesprochenen Betreuungsfrage besteht.