Bußgeld wegen unerlaubter Werbung
Für VerbraucherInnen sind sie meist ausgesprochen ärgerlich: Werbeanrufe, bei denen neue Verträge angeboten werden oder sonst etwas. Besonders ärgerlich, wenn das werbende Unternehmen von der unzulässigen Rufnummerunterdrückung Gebrauch gemacht hat.
In einem Fall wird es für den Anrufer endlich mal richtig teuer.
Die Bundesnetzagentur hat gegen die ENERGYsparks GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. „“Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat”“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
„“Unerlaubte Werbeanrufe stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Menschen dar. Es ist wichtig, dass sich Verbraucher an uns wenden. Denn nur wenn wir von den Vorfällen wissen, können wir konsequent dagegen vorgehen”“, so Homann weiter.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufe erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben, können sich bei der Bundesnetzagentur beschweren und zwar unter www.bundesnetzagentur.de/telefonwerbung-beschwerde .