Fragen der Bezirksvertretung Mengede vom 28.11. 2018…

… und schriftliche Antworten von Oberbürgermeister Ullrich Sierau (3)

Am 28. November 2018 war der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund Gast in der Bezirksvertretung Mengede. Die Veranstaltung fand im Mengeder Saalbau statt. (s. hierzu auch den Bericht auf MENGEDE:InTakt! vom 29.11.2018). Da in dieser Sitzung aus Zeitgründen nicht alle gestellten Fragen durch die Verwaltung beantwortet werden konnten, hat dies Oberbürgermeister Ullrich Sierau in einem Brief an Bezirksbürgermeister Wilhelm Tölch noch im letzten Jahr wie vereinbart schriftlich nachgeholt.
Wir schließen mit der dritten Folge die Dokumentation der Fragen der BV Mengede und die Antworten von OB Sierau auf MENGEDE:InTakt! ab, heutiges Thema: Verkehr.

Thema Verkehr:
Hintergrund:
In den letzten Jahren wurde bereits darauf hingewiesen, dass einige Straßen bzw. Fußgängerwege im Stadtbezirk sanierungsbedürftig sind:

Industrie-/Gewerbeansiedlung „Im Dicken Dören“

  • Remigiusstraße (Richtung Altenheim und Amtshaus)
  • Strünkedestraße
  • Adalmundstraße (Nutzung der Fußgängerwege werden durch Baumwurzeln problematisch)
  • zugewachsene Fußgängerwege im Kreuzungsbereich der Schaphusstraße/ Waltroper Straße, durch Absperrung auf einer Straßenseite ist nur eine Richtung nutzbar, so dass es häufig dazu kommt, dass Radfahrer oder Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen
  • Siegenstraße (Höhe Emscherbrücke: schwer beschädigte Straßendecke), im weiteren Bereich hinter Amselstraße)
  • Im Eckei: Fußweg zum Volksgarten ist schwer beschädigt
  • Außerdem wurde von der Bezirksvertretung gewünscht, häufiger Geschwindigkeitskontrollen der Autos zu veranlassen (Burgring-Tempo 50, Siegburstraße-Tempo 30, Mengeder Straße-Tempo 30), hierzu gab es auch nur sehr unverständliche Antworten.
  • Außerdem wurde der Wunsch nach einer Blitzanlage auf der Emscherallee geäußert (Kreuzungsbereich Königsheide), da es hier sehr häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.

Fragen:
1. Es wurde bereits mehrfach auf die Gefährdungssituation hingewiesen. Gibt es die Möglichkeit, bei einem Ortstermin die beanstandeten Straßen bzw. Fußwege zu besprechen? Dieses hatte Baudezernent Lürwer in der Sitzung am 28.11.18 bejaht.
2. Gibt es die Möglichkeit, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern, indem es Maßnahmen zur Begrenzung der Geschwindigkeit der Autos gibt bzw. kann man häufiger Kontrollen des Verkehrs veranlassen?

Antwort zu Punkt 1:
Die genannten Straßen und Fußwege sind alle im Arbeitsprogramm des Tiefbauamtes enthalten. Bis zur Durchführung weitergehender Maßnahmen werden die Flächen verkehrssicher gehalten. Wie auch von der BV angefragt, schlägt auch die Verwaltung vor (wie auch in anderen Stadtbezirken erfolgt), zeitnah einen Gesprächstermin („Klausurtagung“) der Bezirksleitungen des Bereiches Technische Dienste Straße und der Fraktionen der Bezirksvertretung Mengede zum Thema Straßensanierungen durchzuführen. Das Tiefbauamt wird sich zur Terminabsprache mit der Geschäftsführung der BV in Verbindung setzen.

Antwort zu Punkt 2:
Die Verkehrsüberwachung nimmt im Stadtbezirk Mengede an unterschiedlichen Stellen mobile Geschwindigkeitsmessungen vor. Dabei stehen auch die Bereiche des Burgring und der Mengeder Straße seit geraumer Zeit im Messstellenprogramm der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung und werden turnusmäßig kontrolliert. Alleine in der Straße Burgring wurden im diesem Jahr bereits 37 Kontrollen durchgeführt. Die letzte Kontrolle hat hier am 09.11.18 stattgefunden. Dort konnte eine durchschnittliche Verstoßquote von 5,83% festgestellt werden. In der Mengeder Str. sind bisher im Jahr 2018 acht Kontrollen durchgeführt. Die letzte Kontrolle hat hier am 28.09.2018 stattgefunden. Dort konnte eine unterdurchschnittliche Verstoßquote von 3,96% festgestellt werden. Beide Quoten bewegen sich im Vergleich mit anderen Messstellen im Stadtgebiet von Dortmund am unteren Verstoßlevel. Aufgrund der sehr niedrigen Verstoßquoten werden keine verstärkten Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Gleichwohl bleiben beide Straßen als Durchgangsstraße bzw. Tempo-30 Zone auch weiterhin im Messstellenprogramm und werden in unregelmäßigen Abständen weiterhin kontrolliert.

Auch die Siegburgstraße ist im Messstellenprogramm der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Tagsüber besteht jedoch kaum die Möglichkeit, eine geeignete Messstelle zu finden, da die für eine gerichtsverwertbare Messung vorhandenen Parkplätze in der Regel besetzt sind. Es wurde in diesem Jahr eine Probemessung durchgeführt. Hierbei konnte lediglich bei vier Fahrzeugen in 45 Minuten eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen werden.

Das Thema einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage auf der Emscherallee wurde in der Sitzung der Unfallkommission am 20.11.2018 besprochen. Die Unfallkommission hat beschlossen, den Prüfauftrag zur Machbarkeit und Umsetzung an Straßen NRW weiter zu leiten.
Darüber hinaus sind selbstverständlich Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger/Radfahrer möglich, z. B. bauliche Maßnahmen. Ohne die Nennung einer konkreten Situation bzw. einer bestimmten Straße kann aber leider keine Aussage über mögliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung gemacht werden. Ggf. ist ein Beschluss der BV erforderlich.

Frage:
Wie will die Verwaltung die Vorstellung der Unteren Bauaufsicht (UBA) speziell im Stadtbezirk Dortmund-Mengede umsetzen? Handlungsbedarf besteht u.a. an der Kreuzung Bodelschwingherstr./ Schloßstr., Wodanstr., Ammerstraße.

Antwort:
Die hier angesprochenen Vorstellungen der Unteren Bauaufsicht sind im Dezernat 7 nicht bekannt. Es konnte diesbezüglich auch nichts “ermittelt“ werden. Bei konkreter Beschlusslage kann das Tiefbauamt die Aufgaben in das Jahresarbeitsprogramm aufnehmen und Vorschläge ausarbeiten.

Frage:
Außerdem wurde schon seit vielen Jahren eine Querungsmöglichkeit im Bereich der Bushaltestelle Königsheide/Groppenbrucher Str. oder die Verlagerung der Bushaltestelle gefordert, um eine gefahrenlose Nutzung zu ermöglichen. Die Ablehnung der Verwaltung ist nicht nachvollziehbar. Gibt es noch Möglichkeiten einer Umsetzung?

Antwort:
Straßenbaulastträger ist hier Straßen NRW. Straßen NRW hatte im Vorfeld die Installation einer Querungshilfe oder eines Fußgängerüberweges abgelehnt, seitens der Straßenverkehrsbehörde war wegen der geschilderten Fußgängerquerungen die Anordnung einer Lichtzeichenanlage erfolgt.

Nach Intervention der BV bei der Bezirksregierung wurde von dort eine Verkehrszählung empfohlen. Diese wurde Anfang 2018 durchgeführt und ergab als eindeutiges Ergebnis, dass die für einen Fußgängerüberweg erforderlichen Querungen nicht erreicht wurden. Dieses Zählungsergebnis hatte sogar zur Folge, dass die zuvor erfolgte Anordnung einer Lichtzeichenanlage an den Landesbetrieb wieder aufgehoben wurde.

Fazit:
Straßenbaulastträger ist Straßen NRW, so dass auch der Einbau einer Querungshilfe in der Zuständigkeit von Straßen NRW läge. Die Verlegung der Bushaltestelle müsste mit DSW 21 vereinbart werden.
Aber: Die durchgeführte Verkehrszählung erbrachte keine Hinweise für die Notwendigkeit einer Querungshilfe.
Insofern sind ungeachtet der Zuständigkeit weitere Maßnahmen hier nicht notwendig bzw. nicht verhältnismäßig.

Frage:
Die aktuellen Planungen für die Instandsetzung der Wenemarstraße weisen 50% höhere Kosten gegenüber der Planung von 2014 auf. Wir (SPD) fordern die Verwaltung auf, Mittel und Wege zu finden, um die anfallenden Kosten für die Anwohner erträglich zu machen.

Antwort:
Die Planung des Tiefbauamtes wurde auf die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen mit Standardmaterialien beschränkt. Allerdings führt die gegenwärtige Marktsituation in der Bauwirtschaft dazu, dass es zu einer durchgängigen und deutlichen Steigerung der Baupreise kommt. Dies kann die Verwaltung nicht beeinflussen. Hierzu sei auf die Informationsvorlage „Marktsituation in der Bauwirtschaft…“, Drucksache Nr. 11669-18, verwiesen, die der BV in der Sitzung am 12.09.2018 vorgelegen hat.

Die Verpflichtung zur Umlegung anteiliger Baukosten resultieren aus gesetzlichen Vorschriften wie dem Kommunalabgabengesetz (KAG plus Ortssatzung) bzw. aus dem Baugesetzbuch (BauGB bei erstmaliger Herstellung). In ihrem Handeln muss die Verwaltung die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Frage:
Wann wird die Infrastruktur des Baugebiets „Erdbeerfeld“ fertig gestellt?

Antwort:
Die Ausschreibungsunterlagen zur weiteren Entwicklung des Baugebietes „Erdbeerfeld“ (Kanal, Neubau und Endausbau von Straßen) werden aktuell vom Tiefbauamt gemeinsam mit der Stadtentwässerung Dortmund erarbeitet. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens ist der Baubeginn für das 3. Quartal 2019 vorgesehen. Die Bauzeit wird etwa 9 Monate betragen.

Frage:
Der Lkw-Verkehr über die B1 Richtung Bochum soll auf Grund gesundheitsgefährdender Immissions- und Emissionswerte verlagert und über den Ring A1, A2, A45 geführt werden: Sollte der Lkw-Verkehr über die A2 und A45 geführt werden, welche Vorkehrungen sind seitens der Stadtverwaltung Dortmund beabsichtigt, die Bevölkerung im Stadtbezirk Mengede vor weiterer Lärm- und Luftverschmutzung zu schützen?

Antwort:
Die vorgeschlagene Ausdehnung des Lkw-Fahrverbots für den Durchgangsverkehr auf der B1 von der Nacht auf den gesamten Tag, hat für den Autobahnring nur geringe Auswirkungen aufgrund der einerseits bereits hohen vorliegenden Vorbelastung und zum anderen aufgrund der deutlich weiter entfernt liegenden Bebauung (vgl. u.a. DS-Nr. 13379-14). Die Belastungen auf und entlang der B1/A40 sind ungleich höher. Aufgrund der dortigen Grenzwertüberschreitungen muss zur Vermeidung von Fahrverboten reagiert werden.
Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen werden auch für die
Stellen, an denen eine zu hohe Luft- und Lärmbelastung erwartet wird, entsprechende Gutachten erarbeitet. Sollte es zu Grenzwertüberschreitungen kommen, werden Maßnahmen empfohlen und umgesetzt.

Frage:
Der Bahnhof Mengede wird zurzeit für den Schienenverkehr des RRX
umgebaut. Dieser wird von Pendlern stark genutzt: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadtverwaltung Dortmund die Park- und Ride-Flächen am Mengeder Bahnhof zu erhöhen?

Antwort:
Auf der Nordseite des Bahnhofs Mengede ist westlich des vorhandenen P&R Platzes eine Erweiterung in Planung. Der Entwurf sieht eine Erweiterung um 54 zusätzliche Stellplätze vor. Die Abstimmung innerhalb der Verwaltung läuft derzeit. Eine Gestattungsanfrage an DB Netz wird in Kürze erfolgen. Die kalkulierten Kosten belaufen sich auf ca. 500.000 Euro.

Frage:
An vielen Straßen entlang von Gewerbegebieten im Stadtbezirk bestehen Parkprobleme durch abgestellten Schwerlastverkehr. Welche Maßnahmen sind in Planung, die Abstellmöglichkeiten für Lkw-Verkehr über Nacht und an den Wochenenden verbessern?

Antwort:
An wie vielen Straßen Probleme bestehen, kann FB 61 (Stadtplanungsamt) nicht sagen. Bisher sind in der Abteilung 61/3 hierzu keine Beschwerden eingegangen. Konkrete Maßnahmen für Mengede sind derzeit nicht geplant. Grundsätzlich wird das Abstellen von Lkw in Gewerbegebieten aus verkehrlicher Sicht als nicht problematisch angesehen, da die öffentlichen Stellplätze in Gewerbegebieten nicht alleine für Beschäftigte reserviert sind. Auch ist es zu begrüßen, wenn die Fahrzeuge in Gewerbegebieten und nicht in Wohngebieten mit höherer Empfindlichkeit abgestellt werden.

Frage:
Mit welchem Zeitfenster rechnet die Stadt Dortmund hinsichtlich der zu erwartenden vielschichtigen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger, die durch folgende anstehende große Bauprojekte zu erwarten sind?

  • Industrie-/Gewerbeansiedlung „Knepper“ einschließlich Ausbau der erforderlichen lokalen und überregionalen Verkehrsanbindung
  • Industrie-/Gewerbeansiedlung „Im Dicken Dören“ einschließlich Ausbau der erforderlichen lokalen und überregionalen Verkehrsanbindung (u.a. NS IX)
  • Straßenbauprojekte: Ausbau A 45 auf 6 Fahrstreifen, einschließlich erforderlicher Brückenbauarbeiten
  • Bau der B 474 n, einschließlich Ausbau der erforderlichen lokalen und überregionalen Verkehrsanbindung
  • Steigerung des Schwerlastverkehrs durch den Ausbau der KV-Anlage in Huckarde auf das anvisierte jährliche Maximum des Containerumschlags (150.000/Jahr)
  • Überlastung der bestehenden Autobahnanschlüsse im Stadtbezirk Mengede (A45, A2, A 42) und die Auswirkungen auf den lokalen und regionalen Verkehr

Antwort:
Es kann aufgrund von laufenden Planverfahren derzeit nicht zuverlässig angegeben werden, wann diese Maßnahmen realisiert werden.

Frage
Werden vor dem Hintergrund der zu erwartenden verkehrlichen Belastungen Konzepte zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs entwickelt (z.B. Ausbau und Steigerung der Nutzung des ÖPNV-Angebots, Ausbau des Radwegenetzes)?

Antwort:
Mit dem Masterplan Mobilität 2030 und den darauf folgenden Teilkonzepten u.a. zum Radverkehr werden Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und zur Stärkung der Nutzung des Fahrrads und des ÖPNVs erarbeitet. Die Umsetzung erfolgt, wenn möglich, zeitnah. Das Tempo der Umsetzung wird wesentlich von den zur Verfügung stehenden Personalressourcen in der Planungs- und Tiefbauverwaltung bestimmt (vgl. auch DS-Nr. 09755-17, 11825-18, 11832-18).

Frage:
Warum dauert die Einrichtung von beschlossenen Fahrradstraßen so lange? Bsp.: Mengeder Straße / Wenemarstraße

Antwort:
Der Vorgang wurde am 14.09.2016 unter DS 05569-16 mit folgendem Bericht abgeschlossen: „Die Einrichtung einer Fahrradstraße kommt dann in Betracht, wenn der Radfahrverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dieses alsbald zu erwarten ist. Anderer Fahrzeugverkehr als der Radfahrverkehr darf nur ausnahmsweise durch Anordnung von Zusatzzeichen zugelassen werden. Aufgrund der Funktion der Straße zur Erschließung der Wohnbebauung mit teilweise Gewerbebetrieben liegen die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht vor. Es ist auch nicht zu erwarten, dass der Radfahrverkehr zukünftig die vorherrschende Verkehrsart in der Wenemarstraße wird.“

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