Glyphosat und KONTEXT:Wochenzeitung
Beyer und andere werden nicht mehr die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
vorschieben können
Es ist eine Zeitenwende für die Hersteller von schädlichen Stoffen, insbesondere betrifft es Pestizide, gentechnisch veränderte Organismen und Futtermittelzusätze, denn ab sofort müssen alle Unterlagen, die vorgelegt werden, um zu beweisen, die Stoffe seien harmlos, angemeldet werden. Die Studien müssen veröffentlicht werden, wenn der Prüfprozess beginnt. Unabhängige Wissenschaftler/innen haben dann Zugang zu den Unterlagen, Ergebnisse jedwede Art können nicht mehr in der Schublade verschwinden.
Das ist das Ergebnis eines Beschlusses in Brüssel auf den sich Mitgliedstaaten und Parlament in der Nacht zum 13.2. geeinigt haben.
Auslöser dieses Beschlusses war die Kontroverse um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Das geriet 2015 als möglicherweise krebserregend in die Kritik. Die Behörden hatten das Ackergift als sicher beurteilt, allerdings in einem teilweise zweifelhaften Zulassungsverfahren. Der Konzern Monsanto hätte die Studienergebnisse manipuliert, behaupteten Kritiker. Leider ließ sich das nur anhand von Indizien belegen, denn um Geschäftsgeheimnisse zu wahren, durften die Hersteller wichtige Studien unter Verschluss halten.
Nach den nun verabschiedeten Regelungen werden es Konzerne künftig sehr viel schwerer haben, wenn sie aus Gründen der Marktposition Geheimhaltung einfordern. Es bekommen alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Studien und Informationen, die mit einem Zulassungsantrag eingereicht werden. M.a.W.: Experten können Angaben der Unternehmen bereits im Entscheidungsverfahren überprüfen. Und als weitere Neuerung: Die Unternehmen müssen ihre Tests frühzeitig bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anmelden, damit unliebsame Ergebnisse nicht mehr so leicht zurückgehalten werden können. Weiterhin können unabhängige Untersuchungen in Auftrag gegeben werden.
Europaweit haben etwa 1.3 Millionen Menschen ihre Unterschrift für eins der ersten Bürgerbegehren in der EU gesammelt. Konkret bedeutet das jetzt vorliegende Ergebnis: Es lohnt sich, für mehr Demokratie zu kämpfen. Die BürgerInnen können viel mehr erreichen, als gemeinhin unterstellt wird. Allerdings müssen sie sich einmischen wollen.
Man kann nur hoffen, das Europa auch künftig die Interessen der Menschen und nicht nur der Unternehmen in den Blick nehmen wird.
KONTEXT:Wochenzeitung siegt im Berufungsverfahren
vor dem OLG Karlsruhe.
Der erste Kommentar kam von Edzard Reuter: „Die Feinde unserer Demokratie können sich nicht im Dunkeln verstecken!“, freute sich der Kontext-Beiratsvorsitzende und frühere Daimler-Vorstandschef. Kontext darf wieder über Marcel Grauf – Mitarbeiter der Stuttgarter AfD-Landtagsabgeordneten Christiana Baum und Heiner Merz – schreiben, dass Marcel Grauf ein rechtsextremer Hetzer ist.
Im Mai 2018 berichtete Kontext über rassistische, antisemitische und demokratieverachtende Aussagen in den Facebook-Chats dieses Mitarbeiters: „Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde“, ist dort beispielsweise zu lesen. Kontext war der Ansicht, dass die Öffentlichkeit davon erfahren sollte, wenn solche Menschen, die so denken, im Parlament als Mitarbeiter von Abgeordneten politisch arbeiten.
Der Mitarbeiter Marcel Grauf, der lieber anonym geblieben wäre, stellte einen Eilantrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung, dem das Landgericht Mannheim am 3. August 2018 statt gab.
In der Berufungsverhandlung entschied das OLG nun für die KONTEXT:Wochenzeitung.
„Das ist nicht nur ein großer Erfolg für uns, sondern auch ein Sieg für die Pressefreiheit“, kommentiert Kontext- Chefredakteurin Susanne Stiefel die Entscheidung aus Karlsruhe. „Journalisten muss es möglich sein, Ross und Reiter zu nennen, ohne Gefahr zu laufen, sofort gerichtlich belangt zu werden.“ Einzelheiten hierzu unter:
https://www.kontextwochenzeitung.de/medien/411/wir-freuen-uns-wie-bolle-5722.html#