Vorsicht! „Kanalhaie“ unterwegs

Stadt Dortmund und Verbraucherzentrale Dortmund warnen
vor „Kanalhaien“

Es klingelt bei Ihnen zuhause, ein Unbekannter steht vor der Tür. Er teilt Ihnen mit, dass ihn die Stadt Dortmund schicke. Dass Sie jetzt Ihre Abwasserleitungen untersuchen und reparieren lassen müssten. Und dass er dies kostengünstig für Sie erledigen könne, sofern Sie ihn sofort beauftragen. Was würden Sie tun?  

Die Stadtentwässerung Dortmund und die Verbraucherzentrale empfehlen: Sagen Sie unbedingt „Nein, danke“. Denn es handelt sich bei der Person vor Ihrer Haustür wahrscheinlich um einen sogenannten „Kanalhai“, der versucht HauseigentümerInnen  Geld aus der Tasche zu ziehen.

Untersuchung privater Abwasserleitungen
Bereits jetzt – auf jeden Fall demnächst –  müssen HausbesitzerInnen eine Zustands- und Funktionsprüfung ihrer privaten Abwasserleitungen vornehmen lassen. Diese Verpflichtung machen sich einzelne unseriöse Kanalsanierungsfirmen zunutze und versuchen, EigentümerInnen  unter Druck zu setzen und Geschäfte an der Haustür abzuschließen. „Uns liegen Informationen vor, dass im Dortmunder Süden derzeit auch sogenannte Kanalhaie unterwegs sind. Die Hinweise aus der Bevölkerung sind eindeutig. Daher möchten wir die Bürgerinnen und Bürger warnen“, sagt Daniel Reckel von der Stadtentwässerung Dortmund. „Wir informieren die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich über ihre Prüfpflicht. Aber wir beauftragen keine Unternehmen, die in unserem Namen unterwegs sind und Bürgerinnen und Bürger verunsichern oder bedrängen“, versichert er.

Bei der Zustands- und Funktionsprüfung werden die privaten Abwasserleitungen mit einer Kamera befahren, die Videoaufzeichnungen macht. Undichte Stellen oder Schäden fallen auf diese Weise auf und können anschließend behoben werden. Häufige Schäden sind zum Beispiel Risse, Wurzeleinwuchs, Abflusshindernisse oder Korrosion. Es gibt unterschiedliche Verfahren zur Reparatur, Renovierung und Erneuerung. Bei starken Regenfällen kann umgekehrt Wasser in die Leitungen eindringen und zu weiteren Schäden durch Überflutungen im Haus führen. Die Kamerabefahrung ist von den EigentümerInnen selbst zu beauftragen und kann finanzielle Risiken senken. Denn je nach Versicherungsvertrag sind regelmäßig untersuchte Leitungen sowie ein funktionierender Rückstauschutz Bedingung für die Leistung der Gebäudeversicherung im Schadensfall.

So sind „Kanalhaie“ zu erkennen
„Kanalhaie“  stehen nicht unbedingt plötzlich vor der Tür. Oft rufen sie auch an oder verteilen in ganzen Straßenzügen Postwurfsendungen. Sie locken damit, die Zustands- und Funktionsprüfung zu einem sehr günstigen Preis durchzuführen, drängen dabei aber zu schneller Entscheidung. Wer sich darauf einlässt, kann ein böses Erwachen erleben: Bei der Zustands- und Funktionsprüfung werden angeblich erhebliche Schäden festgestellt, eine sofortige Sanierung sei unbedingt erforderlich und könne „glücklicherweise“ auch kurzfristig von der Kanalsanierungsfirma vorgenommen werden.

Die Firma wird die eigentlichen Kosten für die Kanalsichtung im darauf folgenden Sanierungsangebot unterbringen. „Was zu Beginn vermeintlich günstig daher kommt, wird letztendlich in der Sanierungsrechnung nach Umsetzung der Arbeiten überteuert an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben.“, sagt Kerstin Ramsauer, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale Dortmund.

 Auch eine andere Vorgehensweise einiger Firmen schürt Zweifel an den gültigen Qualitätsstandards für Kanaluntersuchungen: Ein Anbieter führt die Zustands- und Funktionsprüfung durch. Die Rechnung dafür stellt er aber erst aus, nachdem die EigentümerInnen eine Bescheinigung von der Stadtverwaltung erhalten haben, dass die privaten Abwasserkanäle ohne größere Schäden sind. Auf den ersten Blick suggeriert dies eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt und eine fundierte Arbeitsweise. Das Problem: Größere Schäden werden oftmals gar nicht als solche dokumentiert, um den Erhalt der Bescheinigung und damit die Bezahlung des Anbieters nicht zu gefährden. Durch „übersehene“ Defekte in den Leitungen können aber auf Dauer schwerwiegende Probleme für die GrundstückseigentümerInnen entstehen, die letztendlich erheblich ins Geld gehen können.

So schützen sie sich
Ramsauer kennt die zweifelhaften Maschen der Firmen auch und empfiehlt: „Generell sollte man bei Schnäppchen vorsichtig sein. Vor einer Auftragserteilung sollten immer mehrere schriftliche Angebote eingeholt und Leistung sowie Preise in Ruhe miteinander verglichen werden. Ist ein Auftrag unüberlegt unterschrieben worden, gibt es immer noch ein Widerrufsrecht, von dem man zeitnah Gebrauch machen sollte.“

Grundsätzlich müssen alle GrundstückseigentümerInnen für einen ordnungsgemäßen Zustand ihrer privaten Abwasserleitungen sorgen. Grundstücke außerhalb von Wasserschutzgebieten unterliegen dabei allerdings keiner Prüffrist. Im Wasserschutzgebiet ist hingegen eine Prüfung bis Ende 2020 verpflichtend. „Reichen Sie alle Unterlagen der Kanalinspektion bei uns ein“, empfiehlt Reckel. „Wenn die privaten Abwasserleitungen nachweislich ohne Schäden sind, müssen Sie erst in 30 Jahren eine Wiederholungsprüfung nachweisen.“

Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Die Stadtentwässerung hat für die DortmunderInnen eine Firmenliste zusammengestellt. Die auf www.grundstuecksentwaesserung.dortmund.de gelisteten Fachunternehmen haben sich verpflichtet, die Qualitätsanforderungen der Stadt bei der Zustands- und Funktionsprüfung einzuhalten. Auch die Stadtentwässerung ist mit einem Kamerafahrzeug im Wasserschutzgebiet unterwegs. Allerdings nur zur Sichtung der Grundstücksanschlussleitungen – diese ersetzt aber nicht die Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasserleitungen durch einen Sachkundigen.

„Melden Sie Auffälligkeiten von Firmen wie zum Beispiel Haustürgeschäfte. Nur durch die gemeinsame Aufmerksamkeit können wir Kanalhaien das Handwerk legen“, appellieren Reckel und Ramsauer einstimmig. Und ergänzen: „Und nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote der Stadtentwässerung und der Verbraucherzentrale.“

Kontakt Stadtentwässerung:
Kathrin Düchting, Tel. 0231 50-28716,
www.grundstuecksentwaesserung.dortmund.de

Kontakt Verbraucherzentrale:
Kerstin Ramsauer, Tel. 0231 720917-01,
www.abwasser-beratung.nrw  

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