Gesetz legt fest: Feuerwerk nicht überall erlaubt
Der Jahreswechsel steht bevor. Dazu gehört für die meisten eine fröhliche Silvesterparty mit Wein, Sekt und dem Feuerwerk um Mitternacht. Die Freude daran wird nicht von allen geteilt. Ein Grund ist, das dabei öfter etwas schief geht, wovon Polizei und Feuerwehr ein Lied singen können. In den letzten Jahren hat die Stadt Dortmund Verbotszonen für Pyrotechnik in der Innenstadt eingerichtet, um Unfälle zu vermeiden. Tatsächlich gibt es andere Orte, wo Böller und Raketen grundsätzlich unerwünscht sind. So ist laut Sprengstoffgesetz in „unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“ das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten. Als besonders feuergefährdet gelten u.a. Reet- und Fachwerkhäuser sowie Tankstellen.
Abstand zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen
Reetdächer findet man eher in Norddeutschland, aber Fachwerkhäuser sind im Stadtbezirk Mengede keine Seltenheit. Allein über 30 Wohnhäuser und landwirtschaftliche Gebäude dieser Art sind in der Denkmalliste des Stadtbezirks aufgeführt. Dabei gibt es im Nordwesten noch deutlich mehr Beispiele von Fachwerkkonstruktionen, die nur deswegen nicht in der Liste genannt werden, weil sie nicht unter Schutz stehen. Vor allem in den historischen Ortskernen von Mengede und Bodelschwingh bestimmen an einigen Straßen die schwarz-weißen oder verschieferten Fassaden das Ortsbild.
Das dort geltende Pyrotechnik-Verbot scheint kaum bekannt zu sein, wenn man sich am Neujahrsmorgen das Gelände rund um viele der oben erwähnten Bauten ansieht. Liegt das daran, dass bisher in Dortmund alles gut gegangen ist? Stadtsprecher Maximilian Löchter jedenfalls erklärte auf Anfrage, es seien bei der Feuerwehr keine Fälle von Fachwerkhaus-Bränden durch Silvesterfeuerwerk belegbar. ( Der § 23 in der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz wurde u.a. deswegen geändert, weil Häuser durch Feuerwerkskörper in Brand geraten sind, d. Redaktion.)
Pyrotechnik-Verbot an Fachwerkhäusern unbekannt?
Für die Verursacher*Innen kann ein solches Feuer neben gesundheitlichen Beeinträchtigungen und dem Schaden am Gebäude durchaus rechtliche Konsequenzen haben. Dabei gelte die Grundsatzfrage, ob fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt wurde, betont der Stadtsprecher. Außerdem spiele es eine Rolle, ob man sich im Rahmen des Ordnungs- oder des Strafrechtes bewege. Worum es sich jeweils handele, sei nicht einfach zu unterscheiden. Da sei auch die Schadenshöhe bzw. die Frage, ob Menschen zu Schaden gekommen sind, zu berücksichtigen.
Es nütze nichts, so betont Löchter, sich wegen fehlender Informationen herausreden zu wollen. „Es gilt wie immer: Unwissen schützt nicht vor Strafe.“ Anders sei es, wenn die Ordnungsbehörde Verbotszonen (wie die beiden Bereiche der Innenstadt, d. Redaktion) festlege. Diese müssten angekündigt und überwacht werden.
Sind wenigstens die Eigentümer*Innen der denkmalgeschützten Gebäude über die Gesetzeslage informiert? Sie weise bei einer Nachfrage immer mündlich auf das Verbot von Pyrotechnik hin, erklärt die zuständige Ansprechpartnerin der Denkmalbehörde, Susanne Maluck. Leider sei es aus personellen Gründen nicht möglich, alle Besitzer derartiger Gebäude zu kontaktieren. „Wir wissen bei der großen Anzahl der Objekte und der Größe des Gebietes gar nicht so genau, welche Denkmäler Fachwerkbauten sind!“
Wieder Verbotszonen zum Jahreswechsel
Die Stadt richtet auch diesmal zum Jahreswechsel zwei Verbotszonen in der Dortmunder City für das Abbrennen von Feuerwerk ein. Diese sind am Silvestertag, 31. Dezember, ab 20 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 2 Uhr gültig. Die Verwendung von Bengalos bzw. bengalischen Feuern sei ohnehin ganzjährig verboten, betont das Presseamt, versichert aber, bereits in den letzten Jahren habe die Stadt Dortmund und die Polizei gute Erfahrungen mit den zusätzlichen Verbotszonen gemacht.
Zone I
Die erste Böllerverbotszone schließt den Bereich Königswall 16 bis 44 einschließlich Bahnhofsvorplatz, Platz der Deutschen Einheit, Max-von-der-Grün-Platz 1-7, Freistuhl/ Ecke Königswall, Katharinenstraße, Kampstraße 42 bis 80, sowie Petrikirchhof, Westenhellweg 67-75, mit ein.
Zone II
Die zweite Verbotszone erstreckt sich über den Bereich Platz von Leeds, Brückstraße zwischen Platz von Leeds und Hohe Luft, Reinoldistraße 1-7, Kampstraße 1-4, Friedhof, Willy-Brandt-Platz, Brüderweg 1-3, Kleppingstraße 1-4, Marienkirchhof, Schuhhof, Markt 1-13, Westenhellweg 1-2, bis Ostenhellweg 1-19.
Extraschicht für Ordnungshüter
Polizei und Ordnungsamt sind in der Silvesternacht mit einem deutlich verstärkten Personaleinsatz präsent und sorgen so für Sicherheit. Die Einsatzkräfte achten auf die Einhaltung der Verbotszonen und wollen so zu einem „fröhlichen, aber friedlichen Jahresübergang“ beitragen. Bei etwaigen Störungen, aggressiven und inakzeptablen Verhalten Einzelner werde „konsequent eingeschritten“, kündigt die Stadt an.
Besucherinnen und Besuchern der City werden drei Anlaufpunkte in der City angeboten. Dazu gehören zwei mobile Wachen, die zum einen im Bereich Katharinenstraße, oberhalb der Freitreppe gegenüber des Hauptbahnhofes, und zum anderen im Bereich des Reinoldikirchplatzes, oberhalb der Freitreppe zum Platz von Leeds, vorgesehen sind. Darüber hinaus wird die am neuen Standort Brüderweg 6 bis 8 befindliche Citywache am Silvestertag ab 20 Uhr geöffnet sein. Sämtliche Anlaufstellen werden gemeinsam von der Polizei und dem Ordnungsamt besetzt. Darüber hinaus können jederzeit die in der City eingesetzten Streifendienstkräfte angesprochen werden.
Missgeschick vermeiden: Tipps der Feuerwehr
Jedes Jahr zum Jahreswechsel haben die Feuerwehren mit einer erheblichen Anzahl von Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden zu tun. Dabei spielen oft unsachgemäße Handhabung und Verwendung nicht zugelassener Feuerwerkskörper eine Rolle. Um die Anzahl der Unglücksfälle zu verringern, möchte die Feuerwehr Dortmund den Bürgerinnen und Bürgern folgende Sicherheitshinweise geben:
·“ Achten Sie beim Kauf Ihres Silvester-Feuerwerks auf die BAM – Zulassung (Bundesamt für Materialforschung und –prüfung; www.bam.de). Kaufen und verwenden Sie keine Grau- oder Billigimporte!
· Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper in einem sicheren geschlossenen Behälter (Umverpackung) auf, damit diese nicht durch Irrgänger entzündet werden können.
· Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können.
· Immer die Gebrauchsanweisung lesen und sie befolgen!
· Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Für spezielle Tischfeuerwerke benutzen Sie eine feuerfeste Unterlage und achten darauf, dass sie nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden.
· Raketen immer senkrecht starten – und niemals aus der Hand!. Dies gelingt am besten mit einer hohen Flasche, die zum Beispiel in einem Flaschenkasten steht.
· Keinesfalls mehrere Knaller bündeln oder auf irgendeine Art mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
· Feuerwerkskörper am besten am Boden zünden und sich schnell entfernen. Zündkörper mit Anreißfläche nach dem Zünden sofort wegwerfen, niemals auf Menschen oder Tiere richten und immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
· Vorsicht bei Blindgängern. Diese auf keinen Fall ein zweites Mal zünden. Nähern Sie sich einem Blindgänger nicht sofort, sondern warten rund fünf Minuten und übergießen ihn dann mit zuvor bereitgestelltem Wasser.
· Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Sollten Sie dem Drängen trotzdem einmal nachgeben, schützen Sie ihre Kinder durch geeignete Kleidung (Baumwolle) und setzen Sie ihnen eine geeignete Schutzbrille auf. Lassen Sie die Kinder keine Sekunde aus den Augen und sprechen Sie mit ihnen im Vorfeld über die Gefahren. Achten Sie besonders auf unkontrolliert herumspringende Feuerwerkskörper wie Knallfrösche, Kreisel, etc.
Übrigens: Nach erhöhtem Alkoholkonsum gilt stets: Genießen Sie das Feuerwerk nur als Zuschauer. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, verlassen Sie so schnell wie möglich ihre Wohnung und schließen möglichst die Türen zum Brandraum. Warnen Sie ihre Mitbewohner und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112. Löschen Sie nur selber, wenn keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht.“