Dortmunder Umweltamt koordiniert die Umsetzung der Einzelbeschlüsse aus dem Vergleich zwischen dem Land NRW und der DHU
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Dortmund und die DUH haben sich im Januar dieses Jahres vor
dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet (Teil-Plan Ost) derBezirksregierung Arnsberg geeinigt.
Das Ziel dieses Vergleichs ist es, den Immissionsgrenzwert für NO2 (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft – gemittelt auf das Jahr) so schnell wie möglich im ganzen Stadtgebiet einzuhalten.
Der Vergleich beschreibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die – bezogen auf Dortmund – kurz-,
mittel- und langfristig die Luft in der ganzen Stadt verbessern sollen. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen muss in dem jeweils vorgegebenen Zeitrahmen erfolgen, der im Vergleich genannt ist.
Um sich jederzeit einen aktuellen Überblick verschaffen zu können, gibt es nun eine Übersicht, in der Ampelsymbole anzeigen, wie weit fortgeschritten jede einzelne Maßnahme ist.
Auch die Messewerte der 3 Stationen, in deren Umfeld die kurzfristigen Maßnahmen ergriffen werden, werden einsehbar sein. Der jeweilige Entwicklungsstand kann auf diese Weise verfolgt werden. Ergänzend werden dazu auch die Ergebnisse der regelmäßigen Verkehrszählungen hinzugezogen.
Das Monitoring-System wurde zur Ratssitzung am 13.2.2020 den RatsvertreterInnen erstmals vorgelegt. Es soll allen interessierten und beteiligten Stellen regelmäßige Informationen über den jeweiligen Entwicklungsstand liefern.
Das Maßnahmen-Monitoring kann ab sofort online abgerufen werden. Dafür wurde die leicht zu merkende Kurz-Domain „saubereluft.dortmund.de“ eingerichtet.