Vergleich mit dem Verein Deutsche Umwelthilfe wird schrittweise umgesetzt

 Ab 24. April auf der Ruhrallee
 zwischen B1 und Wall  in beiden Richtungen nur noch Tempo 30

Der Vergleich, den das Land NRW mit dem Verein Deutsche Umwelthilfe geschlossen hat, wird von der Stadt Dortmund Stück für Stück umgesetzt. Nach der Umweltspur auf der Brackeler Straße und dem Durchfahrtsverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen auf der Bundesstraße 1 kommt jetzt Tempo 30 auf der
Ruhrallee als nächste Maßnahme.
Auf dem Abschnitt der Ruhrallee (B54) zwischen Rheinlanddamm (B1) und Wall in der City wird in beiden Richtungen die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt. Die Koordinierung der Ampelanlagen wird an die neue Geschwindigkeitsregel angepasst.

Ziel der Maßnahme ist, den Verkehr auf der Ruhrallee zwischen B1 und Wall um rund 20 Prozent zu reduzieren, das bedeutet eines von fünf Kraftfahrzeugen soll nicht mehr dort fahren. Um möglichen Unfällen in einem Stau-Ende bei Annäherung im Schnellverkehr vorzubeugen, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B54 bereits in Höhe der Konrad-Adenauer-Allee bzw. Rombergpark reduziert – und zwar von 80 km/h auf zunächst 60, dann 50 und schließlich 30 km/h.

Diese Veränderungen für den Verkehr sind Bestandteile des Vergleichsvertrags, den das Land NRW mit dem Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) unter Beteiligung der Stadt Dortmund vor dem
Oberverwaltungsgericht in Münster geschlossen hat. Durch diesen Vergleich konnten zum Beispiel weitreichende Fahrverbote, die auch für Diesel-Pkw gegolten hätten, verhindert werden.

Die Stadt Dortmund wird die Verkehrsmengen auf der Ruhrallee zählen, um die notwendigen Verdrängungen des Verkehrs von rund 20 Prozent nachweisen zu können. Falls die Maßnahmen nicht ausreichen, um bessere Luft mit weniger Stickstoffdioxiden an der Ruhrallee zu erreichen, muss die Stadt nochmal nachsteuern.

Die Entwicklung der Messwerte für Stickstoffdioxid und die Ergebnisse der Verkehrszählung auf der Ruhrallee werden daher sehr genau beobachtet, ebenso wie das Einhalten der neuen erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
In Fahrtrichtung Innenstadt ist bereits heute nördlich der B1 einsogenannter Blitzer (Geschwindigkeitsüberwachungsanlage) vorhanden. Zusätzlich sind mobile Kontrollen für beide Fahrtrichtungen durch die Polizei und das städtische Ordnungsamt vorgesehen. Das ist erforderlich,
weil die Erfahrung zeigt, dass viele Menschen sich nur dann umgewöhnen, wenn eine Regel kontrolliert wird.

Neben dieser auf die spezielle Situation an der Ruhrallee gerichteten Maßnahme, enthält der Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe eine Vielzahl weiterer Maßnahmen mit dem Ziel: Die Luftqualität soll nicht nur an den Messpunkten, sondern überall in der Stadt deutlich besser werden.

Das Monitoring aller Maßnahmen ist für alle Interessierte online einsehbar unter www.saubereluft.dortmund.de.
Dort ist auch der Originaltext des Vergleichsvertrags zwischen dem Land NRW, dem Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. und der Stadt Dortmund hinterlegt.

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund

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