Naturschutzverbände äußern sich gemeinsam zum Bebauungsplan Mg 116
für die Fläche des ehemaligen Kraftwerks Knepper
Ansiedlung von Logistikbetrieben wird abgelehnt
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern sich die Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund (NABU) und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) zum Bebauungsplan Mg 116 für die Fläche des ehemaligen Kraftwerks Knepper. Die Verbände stimmen der Wiedernutzung des Geländes mit Gewerbe/Industrie grundsätzlich zu, allerdings lehnen Sie die Ansiedlung von Logistikbetrieben ab, da diese sehr viel Fläche pro Arbeitsplatz verbrauchen und erheblichen Verkehr – insbesondere Schwerlastverkehr – erzeugen.
Weitere Punkte der gemeinsamen Stellungnahme, die Thomas Quittek – Sprecher des BUND Dortmund, zur Verfügung gestellt hat:
- Die Bebauung mit Gewerbe sollte sich ausschließlich auf das bisherige Kraftwerksgelände beschränkene. Bisher unbebaute bzw. unversiegelte Fläche östlich des Kraftwerksgeländes sollten erhalten bleiben. Dort entwickelten sich schon vor der Stilllegung des eigentlichen Kraftwerks Wald und Gehölzaufwuchs sowie nicht genutzte offene Bereiche zu Brachflächen. Es sind hier verschiedene Arten der Fauna nachgewiesen; insbesondere verschiedene Fledermausarten (u.a. Braunes Langohr und Breitflügel-Fledermaus).
- Die nordöstlichen Teilflächen zwischen dem früheren Bergwerksareal und der Straße „Am Sodkamp“ sind durch Vegetationsstrukturen geprägt und weisen Waldflächen, Gehölze, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Säume auf. Darin sind gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) enthalten. Diese Flächen sind dauerhaft zu sichern. Die Wohnstandorte „Reiherhorst“, „Am Sodkamp“ und „Am Kreuzloh/Langenacker“ sind zu erhalten.
- Der Flächenverbrauch sollte durch Mehrgeschossigkeit der Gebäude minimiert werden. Die oberirdischen Parkplätze sollten in Tiefgaragen untergebracht werden. Die von der Stadt Dortmund beabsichtigte Gleisanbindung wird von den Verbänden befürwortet. Sollte diese aber nicht realisiert werden können, ist die Trasse als Radwegeverbindung freizuhalten.
Abschließend machen die Naturschutzverbände Vorschläge zur Förderung der Artenvielfalt auf dem Firmengelände, die in einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor aufgenommen werden sollten, sofern dies im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden kann: Blütenreiche Grünflächen, Brach- und Sukzessionsflächen u.a. für die Kreuzkröte. Die Außenbeleuchtung sollte insektenfreundlich gestaltet und in die Gebäude sind Nistiästen für Vögel einzuplanen.
Quelle: Text und Bildmaterial BUND Dortmund. Zur Vergrößerung des Bildmaterials dieses bitte anklicken!