Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt Antrag beim Verwaltungsgericht an, um die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) – eine Behörde, die dem Bundesverkehrsministerium direkt unterstellt ist – hat am vorgestrigen Montag den Sofortvollzug für den Weiterbau der Mega-Erdgaspipeline in deutschen Gewässern angeordnet. Mit der Anordnung wird die aufschiebende Wirkung der Klage der DUH gegen den Weiterbau zunächst aufgehoben.
Die DUH kritisiert die überraschende Anordnung des BSH. Um die aufschiebende Wirkung der eigenen Klage wiederherzustellen und die Bauarbeiten weiterhin zu stoppen, kündigt der Umweltschutzverband weitere rechtliche Schritte an.
.Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Gegen jede klimapolitische Vernunft hat das BSH den Weiterbau des größten fossilen Projekts Europas ermöglicht. Dieser Beschluss des Bundesamtes verstößt außerdem gegen Geist und Wortlaut des historischen Klimaschutzurteils des Bundesverfassungsgerichtes. Es ist völlig offensichtlich, dass Bau und Betrieb von Nord Stream 2 nicht mit den Klimazielen vereinbar sind. Eine Neubewertung des fossilen Mega-Projektes Nord Stream 2 im Lichte des Verfassungsgerichtsurteiles wurde nicht vorgenommen, ist aber dringend erforderlich.“
Zum Hintergrund des Geschehens:
Bereits im Juli 2020 hat die DUH beim OVG Greifswald Klage auf Überprüfung der Bau- und Betriebsgenehmigung von Nord Stream 2 eingereicht. Die Klage richtet sich gegen das Bergamt Stralsund. Daneben klagt die DUH vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen das ebenfalls zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Gegenstand ist hier eine Genehmigung für den Weiterbau von Nord Stream 2 im Zeitraum von September bis Mai.
Das Projekt Nordstream 2 wird nicht nur in Deutschland und Europa kontrovers diskutiert, Nord Stream 2 ist in den vergangenen Monaten zu einer schweren Belastungsprobe für den Neustart der deutsch-amerikanischen Beziehungen nach Trump geworden. Die von Trump angekündigten Sanktionen sind bisher nicht zurückgenommen worden.
Allerdings berichtet der „Spiegel“ heute, dass der amtierende amerikanische Präsident Joe Biden vorerst auf Sanktionen gegen Nordstern 2 verzichten will.
Quelle und Foto: DUH; Text: Silvia Rzadkowski und K.N.