Keine Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie bis Ende 2022
Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am letzten Dienstag beschlossen, dem Rat der Stadt Dortmund vorzuschlagen, auf Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zu verzichten. Das ist einer Mitteilung der Pressestelle der Stadt Dortmund zu entnehmen. Ziel des Vorschlags ist es, auf diesem Wege negative wirtschaftliche Folgen der Coronapandemie ein Stück weit abzufangen.
Mit den Ratsbeschlüssen DS-Nr.: 17735-20 und DS-Nr.: 19214-20 wurden bereits Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlichen Wegeflächen für den Zeitraum vom 23.03.2020 bis 31.12.2021 nicht erhoben.
„Aufgrund der erheblichen finanziellen Einbußen der Branche in den beiden letzten Jahren soll mit der vorgeschlagenen Maßnahme signalisiert werden, dass die Stadt Dortmund alles unternimmt, um den BürgerInnen eine vielfältige (Außen-) Gastronomieszene im Stadtgebiet zu erhalten. Die Gastronomiebranche soll damit auch in dem Bemühen unterstützt werden, im kommenden Jahr wieder in einen geregelten Geschäftsbetrieb zu kommen“, heißt es weiter in der Mitteilung.