Aktion zur Bekämpfung von Ratten in der Zeit vom 21.2 bis 6.3.2022

Aufruf des Ordnungsamtes zur gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungsaktion

Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Da sie sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden. Die Rattenbekämpfung ist und bleibt somit eine Daueraufgabe.

Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die GrundstückseigentümerInnen oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch schon im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.
Von daher ruft das Ordnungsamt einmal im Jahr zu einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungsaktion auf. Es ist vorgesehen,

die diesjährige Aktion in der Zeit vom21.02.2022 – 06.03.2022 im Dortmunder Stadtgebiet durchzuführen.

Zu dieser Aktion teilt das Ordnungsamt folgendes u.a. mit:

Eine solche Aktion ist nur dann sinnvoll, wenn jede*r Eigentümer*in oder sonst Verfügungsberechtigte, der auf seinem Grundstück Ratten festgestellt hat oder vermutet, sich ihr anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift.
Eine Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken durch die Stadt Dortmund wird seit Schließung der Städtischen Desinfektionsanstalt im Jahre 1987 nicht mehr angeboten. Soweit Rattenbefall auf städt. Grundstücken von Bürger*innen festgestellt wird, ist es für eine wirksame Bekämpfung wichtig, die betroffenen städt. Dienststellen hierüber zu unterrichten. Die einzelnen Ansprechpartner*innen in den Dienststellen können unter den Rufnummern 50-0, 50-22968 oder 50-28888 erfragt werden. 

Soweit eine Bekämpfung durch Gift vorgenommen wird, sind unbedingt die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Empfehlenswert ist u.a. das Anbringen entsprechender Warnhinweise, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen. Vom Ordnungsamt können Warnhinweis-Aufleber zugesendet werden. In Wohngebieten mit einem hohen Ausländeranteil an der Bevölkerung empfiehlt es sich, diese Hinweisschilder zusätzlich mit einer Warnung in mehrsprachiger Form zu versehen. Das Ordnungsamt hält auch in diesem Jahr wieder für interessierte Bürger*innen den ergänzenden Hinweis in verschiedenen Fremdsprachen vorrätig. Diese ergänzenden Hinweisschilder werden ab sofort im Ordnungsamt kostenlos abgegeben.

Um Kinder nicht zu gefährden, sollte auf Spielplätzen und in deren näherer Umgebung generell auf das Auslegen von Rattengift verzichtet werden. Sofern Bekämpfungsmaßnahmen jedoch einmal unumgänglich sind, müssen besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, da Kinder die üblichen Hinweisschilder noch nicht lesen können. Haustiere (z. B. Katzen und Hunde) sollten während der Aktion besonders beaufsichtigt werden, um sie vor Schäden zu bewahren.

Vor dem Gifteinsatz sollte ferner geklärt werden, ob Igel – oder andere, insbesondere geschützte Tiere – vorhanden sind und somit gefährdet werden können. In diesen Fällen sollten die Giftköder-Behältnisse so aufgestellt werden, dass sie für Ratten, nicht aber für Igel erreichbar sind (z. B. auf oder in einer hochwandigen Kiste, Blumenkübel – ca. 50 cm hoch -, Bretterstapel, Mauervorsprünge u. ä.). Weitere Einzelheiten zum Igelschutz können bei der Arbeitsgemeinschaft Igelschutz, Tel. 17 55 55, abgefragt werden.

Vorbeugemaßnahmen
Neben einer kontinuierlichen Bekämpfung ist es bereits im Vorfeld unbedingt notwendig, einer Ansiedlung von Ratten entgegenzuwirken. Z. B. sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.

Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost. 

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund; Fotos: Archiv MIT/K.N.