Hauptpunkt aus der TO: Nutzung von öffentlichen Grünflächen für kulturelle
und gewerbliche Zwecke im Stadtbezirk Mengede
Einmal mehr hatte sich die Bezirksvertretung Mengede für ihre Sitzung am 27.04.22 als Versammlungsort das Pädagogische Zentrum des Heinrich-Heine-Gymnasiums ausgesucht. Mit einer stringenten Abwicklung der diesmal sehr überschaubaren Tagesordnung hoffte man, zügig durchzukommen.
Einzig ein als dringlich bezeichneter Antrag, vorgetragen und erläutert vom Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann, erforderte eine längere Aussprache. Es ging um den Beschluss zur Reglementierung der Nutzung von öffentlichen Grünflächen für kulturelle und gewerbliche Zwecke im Stadtbezirk Mengede. Die Dringlichkeit wurde folgendermaßen begründet:
„Da bereits 2 „Großveranstaltungen“ im Juni stattfinden sollen, käme ein Antrag in der nächsten Sitzung zu spät, da dann bereits die Genehmigungen seitens des Grünflächenamtes ohne eine Beteiligung der Bezirksvertretung erfolgt sind.
Gemäß § 37 Abs. 1 Ziffer e) GO NRW i.V.m. § 20 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund entscheidet die Bezirksvertretung unter Beachtung der Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, insbesondere in folgenden Angelegenheiten: „e) kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks“.
Über die Aufgaben nach § 20 Absatz 1 der Hauptsatzung hinaus entscheiden die Bezirksvertretungen nach § 20 Absatz 2 in allen übrigen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht, unter Beachtung der in Abs. 1 genannten Grenzen, insbesondere über: „j) die Abhaltung und Durchführung von Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen“.
Gemäß § 20 Absatz 4 der Hauptsatzung ist die Bezirksvertretung zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Solche Angelegenheiten sind insbesondere: „q) Abhaltung und Durchführung von Wochenmärkten und anderen Marktveranstaltungen, die nach Titel IV Gewerbeordnung festgelegt worden sind“.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, wieso die Verwaltung die Nutzung der Parkanlagen im Stadtbezirk Mengede ohne Beteiligung / Anhörung der Bezirksvertretung vereinbart.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bezirksvertretung beschließt daher, dass alle für den Stadtbezirk Mengede relevanten Veranstaltungen und gewerbliche Nutzungen in städtischen Grünanlagen vor Erteilung der Genehmigung der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme vorzulegen sind.
2. Die Bezirksvertretung Mengede beschließt, dass Großveranstaltungen, die die allgemeine Nutzung der Parks und Grünflächen im Stadtbezirk Mengede weitestgehend einschränken (mit oder ohne Eintrittsgelder) der Bezirksvertretung im Vorfeld zur Beschlussfassung vorzulegen sind.
3. Die Parks und Grünflächen im Stadtbezirk sollen allen Bewohnern kostenlos zur Verfügung stehen und die Lebensqualität im Stadtbezirk verbessern. Aus diesem Grund kann es nicht sein, dass diese großflächig für die gewerbliche Nutzung eingezäunt werden. Spiel-, Sport- und Erholungsanlagen auf Grünflächen sollen jederzeit für die Bevölkerung nutzbar bleiben.
Daher beschließt die Bezirksvertretung Mengede einzeln über die bisher bekannten und geplanten Großveranstaltungen für das Jahr 2022 wie folgt:
- Sport- und Familientag der Bosnischen Gemeinde soll genehmigt werden;
- Mittelalterliches Treyben zu Mengede (16. – 19.06.2022) soll genehmigt werden;
- Spectaculum (24. – 25.09.2022) soll nicht genehmigt werden.
Im lebhaften Argumentenaustausch wurde kritisiert, dass für die gewerbliche Spectaculum-Show ein großer Bereich des Mengeder Volksgartens eingezäunt und somit der Allgemeinheit für mehrere Tage entzogen werde. SPD-Fraktionsführerin Sylvia Dettke erklärte, dass die recht hohen Eintrittspreise für viele Familien nicht tragbar seien. Roman Senga von der FDP betonte hingegen, dass man jede Aktivität begrüßen sollte, die zur Attraktivität des Stadtbezirks beitragen würden.
Allgemein wurde kritisiert, dass die städtischen Dienststellen immer wieder Entscheidungen treffen, ohne sich mit den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerschaft abzustimmen. So sei insbesondere nicht hinzunehmen, dass eine Veranstaltung wie das Spectaculum, das jahrelang im viel größeren Fredenbaumpark für Unordnung sorgte, nun sich im frisch renovierten Volksgarten austoben dürfe.
Keine Überraschung ergaben dann auch die hierzu vorgenommenen Abstimmungen: Einstimmigkeit für den „Sport- und Familientag der Bosnischen Gemeinde“ und das „mittelalterliche Treyben“, deutliche Mehrheit für die Verweigerung der Genehmigung für das „Spectaculum“.