Das Ordnungsamt ruft zur gemeinsamen Rattenbekämpfung im Februar 2023 auf
Ratten sind vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie besiedeln alle Lebensräume und halten sich als Kulturfolger in der Nähe des Menschen auf. Da sie sich durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen, erhebliche wirtschaftliche Schäden anrichten und als Krankheitsüberträger in Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden. Die Rattenbekämpfung ist und bleibt somit eine Daueraufgabe. Zu einer gemeinsamen Aktion ruft das Ordnungsamt auf.
Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer*innen oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer*innen und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch schon im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der den Eigentümer*innen obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.
Von daher ruft das Ordnungsamt einmal im Jahr zu einer gemeinsamen, möglichst flächendeckenden Rattenbekämpfungsaktion auf. Es ist vorgesehen, die diesjährige Aktion in der Zeit vom 13.02.2023 – 26.02.2023 im Dortmunder Stadtgebiet durchzuführen.
Eine solche Aktion ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Eigentümer*in oder sonst Verfügungsberechtigte, auf deren Grundstück Ratten festgestellt wurden oder vermutet werden, sich ihr anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift.
Es bleibt den Eigentümer*innen überlassen, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie sich – gegen Entgelt – eines Schädlingsbekämpfenden bedienen, oder die Bekämpfung mit den in Apotheken, Samenhandlungen und Fachgeschäften zu erwerbenden und für den Privatgebrauch zugelassenen Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchführen. Geeignete Fachfirmen sind unter der Rubrik „Schädlingsbekämpfung“ in Branchenbüchern zu finden. Die Zulässigkeit einzelner Rattenbekämpfungsmittel für den Privatgebrauch sollte mit dem Fachhandel abgeklärt werden.
Eine Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken durch die Stadt Dortmund wird nicht mehr angeboten. Soweit Rattenbefall auf städtischen Grundstücken von den Bürger*innen festgestellt wird, ist es für eine wirksame Bekämpfung wichtig, die betroffene städtische Dienststelle hierüber zu unterrichten. Die einzelnen Ansprechpartner*innen in den Dienststellen können unter den Rufnummern 50-0, 50-22968 oder 50-28888 erfragt werden.
Soweit eine Bekämpfung durch Gift vorgenommen wird, sind unbedingt die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Empfehlenswert ist unter anderem das Anbringen entsprechender Warnhinweise, um eventuellen Vergiftungsfällen vorzubeugen. In Wohngebieten mit einem hohen Ausländeranteil an der Bevölkerung empfiehlt es sich, diese Hinweisschilder zusätzlich mit einer Warnung in mehrsprachiger Form zu versehen. Das Ordnungsamt hält auch in diesem Jahr wieder für interessierte Bürger*innen den ergänzenden Hinweis in verschiedenen Fremdsprachen vorrätig. Diese ergänzenden Hinweisschilder werden ab sofort im Ordnungsamt Zimmer G 345 Olpe 1 kostenlos abgegeben.
Vor dem Gifteinsatz sollte ferner geklärt werden, ob Igel – oder andere, insbesondere geschützte Tiere – vorhanden sind und somit gefährdet werden können. In diesen Fällen sollten die Giftköder-Behältnisse so aufgestellt werden, dass sie für Ratten, nicht aber für Igel erreichbar sind (z. B. auf oder in einer hochwandigen Kiste, Blumenkübel – ca. 50 cm hoch -, Bretterstapel, Mauervorsprünge und ähnliches). Weitere Einzelheiten zum Igelschutz können bei der Arbeitsgemeinschaft Igelschutz, Tel. 17 55 55, abgefragt werden.
Vorbeugende Maßnahmen
Neben einer kontinuierlichen Bekämpfung ist es bereits im Vorfeld unbedingt notwendig, einer Ansiedlung von Ratten entgegenzuwirken. Die wirksamste Vorbeugemaßnahme gegen Rattenbefall ist das rattensichere Bauen, das den Tieren den Zugang zu den von ihnen begehrten Objekten und Nahrungsquellen unmöglich macht. Dazu gehören vor allem Betonfundamente und ausbetonierte Keller und Stallräume.
Speisereste nicht achtlos wegwerfen
Darüber hinaus sind alle Grundstücke in einem Zustand zu erhalten, der es möglichst ausschließt, dass Ratten sich dort aufhalten oder einnisten, da sie durch mangelnde Hygiene im Außenbereich, unerlaubte Abfallablagerungen oder achtlos weggeworfene Speisereste verstärkt angelockt werden. Auch überfüllte, offene Mülltonnen und die Entsorgung von Speiseresten über die Toilette ziehen Rattenbefall nach sich. Mit Abfall gefüllte Kunststoffsäcke sollen rattensicher aufbewahrt und erst kurz vor der Abholung auf die Straße gestellt werden.
Die Regeln einer sachgemäßen Kompostierung müssen zwingend eingehalten werden. Geschlossene Kompostsysteme sind zu bevorzugen. Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost.
Häufig ist eine übertriebene Fütterung von Wildtieren und die Nichtbeseitigung von Futterresten für den Rattenbefall auf einem Grundstück mit verantwortlich. Hierzu zählt u. a. auch die Winterfütterung von Vögeln auf dem Grundstück oder Balkon.
Vorsicht bei Tierhaltung im Freien
Auch eine Tierhaltung im Freien oder in Stallungen (Hühner, Kaninchen, Pferde etc.) zieht zwangsläufig Rattenbefall nach sich, soweit ein ständiges Futterangebot besteht.
Ein regelmäßiger Rückschnitt stark wuchernder Sträucher oder Bodendecker ist häufig sehr hilfreich, einer Einnistung der Ratten vorzubeugen.