423 Verstöße bei Schwerpunktkontrollen in Spielstraßen erfasst
Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund hat in den zwei Wochen nach den Osterferien, 17. bis 28. April 2023, Schwerpunktkontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen, den sogenannten „Spielstraßen“ durchgeführt. Insgesamt wurden der Verkehrsüberwachung von Dortmunder Bürger*innen über 60 verkehrsberuhigte Bereiche gemeldet. Bei der Aktion wurden sowohl die Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeiten als auch das korrekte Parken in den speziellen Bereichen kontrolliert.
Ruhender Verkehr
Bei den durchgeführten Kontrollen in unterschiedlichen Straßen – auch Mehrfachkontrollen in einigen Bereichen – im ruhenden Verkehr kam es zu zahlreichen Gesprächen, in denen die Regeln in den Spielstraßen noch einmal ausführlich dargelegt wurden. Insgesamt wurden 285 Verwarnungsgelder erteilt. Zum Vergleich, 2021 waren es 473. Der Schwerpunkt bei den Kontrollen lag dieses Mal in den Bereichen der Innenstadt-Ost und -Nord sowie in den Gebieten von Hörde und dem Dortmunder Westen.
Fließender Verkehr
Die höchstzulässige Geschwindigkeit wurde in 21 Bereichen kontrolliert. Einige Bereiche konnten nicht angefahren bzw. kontrolliert werden, da es entweder keine geeigneten Messpunkte für gerichtsverwertbare Messungen mit der hier eingesetzten Technik gab oder die Messpunkte durchgängig beparkt waren. Trotzdem wurden insgesamt 366 (2019: 594) Fahrzeuge erfasst, von denen jede*r dritte Fahrer*in (2021: ebenfalls jeder Dritte; hier: 138 Fahrzeuge) zu schnell unterwegs waren. Das entspricht einer Verstoßquote von rund 37,7 Prozent.
Das Ordnungsamt weist noch einmal darauf hin, dass das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen ausschließlich in dafür gekennzeichneten, ausgewiesenen Flächen erlaubt ist. Daneben ist auch das Be- oder Entladen für max. 15 Minuten möglich. Darüber hinaus ist in Spielstraßen zwingend die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Die ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche sind zu gleichen Rechten für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und Fahrzeugführer*innen vorbehalten. Die Verkehrsüberwachung hält auch künftig an solchen Schwerpunktaktionen fest und kontrolliert die verkehrsberuhigten Bereiche auch weiterhin.