Bäume erzählen ihre Geschichte ( 4 )

Komödie oder Drama:
Vier Ahornbäume in der Wenemarstraße erzählen ihre Lebensgeschichte.

Von Gerd Latterner

Ihnen, liebe LeserInnen ist bereits bekannt, dass wir Vier vor vielen Jahren in der Wenemarstraße in Westerfilde gepflanzt worden sind. Bei der Erneuerung dieser Straße wurden wir schlecht behandelt – aber im August 2020 konnten wir  einen Spaziergänger  überzeugen uns zu helfen.

Auf Nachfrage des Spaziergängers im Dezember 2020, ob Sanierungsmaßnahmen an unseren Baumscheiben vorgenommen würden, kam nun sofort vom Grünflächenamt die Antwort, dass geprüft wird, ob eine Auskunft gegeben werden darf und der dazu erforderliche Aufwand in Rechnung zu stellen ist. ( Siehe hierzu auch den Artikel auf  MIT “Bäume erzählen ihre Geschichte ( 3 )“ vom 12. Januar 2021 )
Am 03.03. 2021 kam die Auskunft:
Baumscheiben/ Bäume in der Wenemarstraße, Dortmund- Bodelschwingh, E- Mail- Verkehr vom 07.08.2020 ff. Sehr geehrter Herr ………, ich komme zurück auf Ihre o.g. Anfragen und kann Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen erbetenen Informationen nunmehr vorliegen. Für die Zusammenstellung und Aufbereitung der von Ihnen angefragten Informationen erheben wir gemäß Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen …… eine Verwaltungsgebühr i.H. von 402,75 € ……
Bitte teilen Sie mir spätestens bis zum 19.03.2021 mit, ob Sie weiterhin eine Beauskunftung Ihrer gebührenpflichtigen Anfrage wünschen. Sollte ich bis zum Ablauf der genannten Frist keine Nachricht von Ihnen erhalten, betrachte ich Ihre Anfrage als gegenstandslos. …
Mit freundlichen Grüßen ….
Städt. Amtsrat“

Betroffen und sehr betrübt berichtete uns der Spaziergänger umgehend, dass aus dieser Antwort eindeutig hervorgehe, dass das Grünflächenamt keine Maßnahmen zur Verbesserung unserer Standorte vorzunehmen gedenke. Und dies bewahrheitete sich auch.
Wir mussten den Spaziergänger trösten, denn er selbst kam schwer damit klar, von dem “offenen und kommunikativen Grünflächenamt“, – so die Selbstbezeichnung des Amtes – eine derartige Antwort  erhalten zu haben, die offenkundig rechtlich nicht haltbar war.
Deswegen gaben wir dem Spaziergänger die Volksweisheit mit auf den Weg: „ Nicht ärgern, nur wundern.“

Trotz eines verbesserungsbedürftigen Standorts waren und blieben wir vital. Wir hatten u.a. keine Wurzel-, Stamm- und Kronenschäden. Auch die parasitären Pilze rückten uns nicht zu Leibe. So konnten wir gelassen den starken Stürmen trotzen und optimistisch in die Zukunft sehen.
Allerdings: Wir hatten das Grünflächenamt vergessen, das Grünflächenamt uns aber nicht.

Unser Freund der Spaziergänger hingegen war nach wie vor an einer Antwort interessiert. Im Februar 2022 erhielt er dann vom Fachbereichsleiter des Grünflächenamtes ein Schreiben mit dem gleichen Inhalt wie in dem Schreiben vom 03.03.2021. Bis zum 25.02.2022 sollte er sich äußern. Er tat es natürlich nicht. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein – Westfalen gab unserem Freund die Auskunft, dass nach dem Umweltinformationsgesetz NRW zu bewerten gewesen wäre und insbesondere, dass allein die Angabe der einzelnen Gebührentarifnummern ohne konkrete Ausführung, worin der Aufwand besteht, nicht genügt. Das sagt doch alles, oder?

Bereits im Januar 2023 war es dann soweit. Wir vier Ahornbäume sollen zur persönlichen Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gefällt werden. Allerdings: Wir sind doch gesund und von uns geht nicht die geringste Gefahr aus – was uns von Fachleuten bestätigt wurde.
Unser Freund teilte dies dem Grünflächenamt mit und bat um das Gutachten, das den Zustand der Bäume dokumentiert.
Er wurde hingehalten und geschulmeistert. U. a. wurde ihm auch geschrieben: „Das regelmäßige Einholen von entsprechenden Gutachten ist rechtlich weder geboten noch in allen Fällen wirtschaftlich und praktikabel.“

Witzigerweise wurde ihm in einem der nachfolgenden Schreiben noch mitgeteilt: „In der Wenemarstraße ist es zu Wurzelschäden gekommen, die durch den Umbau der Straße entstanden sind.. Diese Arbeiten wurden nicht durch das Grünflächenamt ausgeführt. Ich stelle anheim, ggf. beim Tiefbauamt weitergehende Informationen einzuholen.“
Auch stellte sich nun heraus, dass es trotz der Aussage des Fachamtes ein Gutachten gibt. Unser Freund ging zur Einsichtnahme des Fällantrages in die Mengeder Bezirksverwaltungsstelle. Der wesentliche Bestandteil, das Gutachten fehlte.

Auf sein Schreiben, er möchte das Gutachten einsehen, erhielt er die Antwort: „Ich habe die Datenschutzbeauftragte der Stadt Dortmund um Stellungnahme gebeten, inwieweit wir Ihnen das Gutachten zur Verfügung stellen können.“

Durch die Unterstützung des Bezirksbürgermeisters von Mengede, den er ebenfalls kontaktiert hatte, erhielt er dann recht schnell die Antwort von der Verwaltung: „Nach Rücksprache mit der Amtsleitung und dem st.v Datenschutzbeauftragten der Stadt Dortmund erhalten Sie wie gewünscht Einsicht in das hier in Rede stehende Gutachten.“ Es folgt eine Terminangabe und weiter heißt es: „Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, dass von hier aus keinerlei Hinweise zu dem Gutachten erfolgen und auch kein Austausch dazu stattfinden werden; ferner werden wir für Ablichtungen aus dem Gutachten eine entsprechende Verwaltungsgebühr gem. Satzung erheben.“

Vorgefunden im Gutachten wurde ein nachdenklich stimmender Hinweis, dass es sich vor Ort herausstellte, dass nicht, wie beauftragt, vier Linden, sondern vier Spitzahorne untersucht werden müssen. Erkenntnisse die unser Fällen rechtfertigen, wurden nicht gefunden.
Noch einmal rappelte sich unser Freund auf und schrieb detailliert dem Fachbereichsleiter des Grünflächenamtes, dass es keine Gründe gäbe uns zu fällen. Die Antwort war: „vielen Dank für Ihre Eingabe. Ich nehme Ihre Einschätzung gerne zur Kenntnis.“

Dann kam die Säge.

Noch schlimmer aber ist, dass in den letzten Jahren im Stadtbezirk Mengede sehr viele gesunde Altbäume ihr Leben lassen mussten und Jungbäume oftmals einen wachsschädigenden Kronenschnitt erhielten.