BUND-Klimaklage: Deutschland nicht auf Klimakurs

BUND-Vorsitzender Olaf Bandt (Foto: Simone Neumann)

Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Bundesregierung

Zur gestrigen – 23.11.23 – Verhandlung der Klimaklage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt der Verbandsvorsitzende Olaf Bandt

„Die Bundesregierung hält sich nicht an geltendes Recht und tut für den Klimaschutz deutlich zu wenig. Es klafft eine große Klimaschutzlücke aufgrund zu weniger wirksamer Maßnahmen. Deshalb klagt der BUND.

Die Bundesregierung geht selbst davon aus, dass ihre Programme insbesondere für den Gebäude- und Verkehrssektor nicht ausreichen und sie die Klimaziele verfehlt. Das Klimaschutzgesetz sieht für diesen Fall Sofortprogramme vor, die die Einhaltung der Klimaziele sicherstellen. Zugleich schreibt es jahresscharfe Ziele und einen klaren Minderungspfad vor. Weil die Bundesregierung keine Sofortprogramme beschließt, handeln wir.
Das Gericht hat die Entscheidung für den 30. November, 9:00 Uhr angekündigt. Wir sind mit der heutigen mündlichen Verhandlung zufrieden und hoffen auf ein positives Ergebnis für den Klimaschutz.“  

Hintergrund:
Mit der beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage verlangt der BUND den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen. Dieses Versagen ist umso dramatischer, weil selbst die Ziele des Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um der völkerrechtlich verbindlichen 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens zu entsprechen. Auch den klimaverfassungsrechtlichen Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht auf eine vom BUND mit initiierte Verfassungsbeschwerde hin 2021 statuiert hatte, läuft der derzeitige Kurs der Bundesregierung zuwider.

Mehr Informationen: 

Quelle: BUND