Naturschutzmaßnahmen sollen vereinbart und diese verbindlich
in den Pachtverträgen verankert werden
„Um Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt auf den städtischen landwirtschaftlichen Flächen zu fördern, wird das aktuelle Pachtsystem für die städtischen landwirtschaftlichen Flächen angepasst. Die Stadt Dortmund wird nun mit den Pächter*innen Naturschutzmaßnahmen verabreden und wird diese verbindlich in den Pachtverträgen verankern.
So sollen ökologische Mindeststandards eingehalten werden und die Umsetzung von mindestens einer, vom Pächter aus einem von der Stadt Dortmund vorgegebenen Maßnahmenkatalog frei wählbaren, förderfähigen Maßnahme zum Erhalt der biologischen Vielfalt umgesetzt werden“, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion Dortmund, Veronika Rudolf.
Zusammen mit der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hatte die SPD-Fraktion einen Antrag in den Umweltausschuss des Rats eingebracht, der nun beschlossen worden ist. Neu abzuschließende Pachtverträge für städtische landwirtschaftliche Flächen werden bei allen dafür geeigneten Flächen ab dem 01.01.2024 auf eine nach Möglichkeit achtjährige, aber mindestens sechsjährige Laufzeit umgestellt, um örtlichen Landwirten die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen und ihnen mehr Planungssicherheit zu bieten. Schon bestehende Pachtverträge werden bei der nächsten anstehenden Verlängerung ebenfalls auf die entsprechende Laufzeit umgestellt.Neben der zunehmenden Versiegelung der Landschaft wird die Intensivierung der Landwirtschaft als eine der Hauptursachen für den massiven Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft angesehen. Wichtige Lebensräume wie Ackerrandstreifen und Hecken verschwinden, kleinere Schläge werden zu größeren zusammengelegt, die Kulturartenvielfalt ist inzwischen gering. Daher gilt es dieser Entwicklung entgegenzuwirken. „Als Verpächter hat die Stadt Dortmund es selbst in der Hand, den besseren Schutz von Natur und Umwelt auf ihren öffentlichen Flächen durchzusetzen und die biologische Vielfalt in unserer Agrarlandschaft zu stärken. Mit der beschlossenen Änderung wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet“, erklärt Veronika Rudolf“.