Flughafen Dortmund – Klage gegen den Nachtflugbetrieb

 Mündliche Verhandlung vor dem OVG Münster am 23. August 2024, 10:00 Uhr

Relativ zügig hat das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) den Termin für die mündliche Verhandlung unserer Klage gegen die Ausweitung der Betriebszeiten über 22:00 Uhr hinaus bzw. den Einstieg in den Nachtflugbetrieb angesetzt.
Die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist am

Freitag, 23. August 2024, 10:00 Uhr in Münster, Aegidiikirchplatz 5, Sitzungssaal IIDie Verhandlung ist öffentlich.
Es wäre gut, wenn möglichst viele Mitstreiter an der Verhandlung teilnehmen und die drei SGF-Kläger durch Anwesenheit voll unterstützen. So können wir auch dem Gericht verdeutlichen, dass nicht nur sie in ihrer Nachtruhe bei Ausweitung der Betriebszeiten des Dortmunder Flughafens massiv beeinträchtigt werden. Es sind ja ca. 150.000 Menschen in Unna Massen und angrenzende Stadtteile Dortmunds etc. betroffen!

Kurz zur Vorgeschichte:
Die erste Genehmigung zur Ausweitung der Betriebszeiten wurde von der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Münster (BR), am 23. Mai 2014 erteilt.
Wir intervenierten. Schon am 03. Dezember 2015 erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster die erteilte Genehmigung zur Durchführung von Nachtflugverkehr für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Hintergrund waren unsere nachvollziehbaren Argumente hinsichtlich einer unzureichenden Abwägung von Lärmbelastungen sowie eines fehlenden Bedarfs zum Einstieg in den Nachtflug. Beiden Punkten schloss sich das OVG vollumfänglich an.

2018 erfolgte ein neuer Vorstoß zulasten der Betroffenen, den Flughafen für Airlines attraktiver zu machen. Am 01. August 2018 erließ die Bezirksregierung Münster eine neue Änderungsgenehmigung und ließ erneut Nachtflüge zu. Allerdings in einem reduzierten, modifizierten Umfang, um so die vom Gericht festgestellten Mängel zu heilen.
Die erneute Klage der Schutzgemeinschaft Fluglärm bzw. der von ihr unterstützten Klägerinnen gegen diese Änderungsgenehmigung war wieder erfolgreich: Das OVG hatte am 22. Januar 2022 die Genehmigung der Bezirksregierung über die Zulassung von Flugverkehr in den abendlichen Nachtstunden am Flughafen Dortmund wieder für rechtswidrig und als nicht vollziehbar erklärt. Leider stellte das OVG erstmalig einen öffentlichen Bedarf zur Zulassung von Nachtflugverkehren am Dortmunder Flughafen fest.
Unserer Klage wurde trotzdem stattgegeben, da die Lärmschutzbelange der Bevölkerung am 22. Januar 2022 nur unzureichend festgestellt und berücksichtigt worden seien. Insbesondere Fluglärmbelastungen mit einem nächtlichen Dauerschallpegel von weniger als 45 dB(A) wurden nicht in die Abwägung der Bezirksregierung Münster einbezogen, so das Gericht. Eine Revision des Urteils wurde ausgeschlossen.

Gegen diese Entscheidung bzw. die Nichtzulassung einer Revision hat der Flughafen beim Bundesverwaltungsgericht wiederum Einspruch in Leipzig eingelegt. Die Konsequenz: Die rechtswidrig erteilte Genehmigung aus 2018 konnte weiterhin genutzt werden. Die Folge: Flugzeuge starten und landen auch weiterhin nachts.

Wie erwartet, hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 8. Juni 2023 die Begründung der Erlaubnis als offensichtlich unbegründet verworfen. Doch schon am exakt gleichen Tag erließ die Bezirksregierung Münster eine erneute Änderungsgenehmigung zur Zulassung von Nachtflügen und hebelte damit die OVG-Entscheidung vom Januar 2022 wiederum aus.

Gegen diese Entscheidung Münsters richtet sich unsere aktuelle Klage, die am Freitag, 23. August vor dem OVG Münster verhandelt wird. Die SGF hatte im Vorfeld in einem transparenten Abwägungsprozess mit allen Mitgliedern versucht, die Chancen auszuloten.
Fazit: Der Vorstand beschloss in Abstimmung mit den 3 Privatklägern den Klageweg zu gehen.

Die Gegenseite hat mit Prof. Penzel von der Charité Berlin einen von der Flughafen-Lobby hofierten Gutachter ins Rennen geschickt. Dieser legt in seinem Gutachten auf Grundlage von veralteten Untersuchungen dar, dass nächtlicher Dauerlärm nachts erst ab 45 dB(A) zu berücksichtigen sei.

Wir haben mit Herrn Dr. Dirk Schreckenberg, dem geschäftsführenden Gesellschafter der ZEUS GmbH einen anerkannten Wissenschaftler gewinnen können, der seit 28 Jahren in der Lärmwirkungsforschung tätig ist. Er hat zahlreiche interdisziplinäre Feld- und Laborstudien zur Wirkung von Umgebungslärm verantwortlich durchgeführt und dazu publiziert. Die Forschungsaspekte umfassten auch Fluglärm, einschließlich Überschallgeräusche, Straßen- und Schienenverkehrslärm, Lärm von Windenergieanlagen, Luftwärmepumpen, Sport- und Freizeitanlagen sowie zum Infraschall. Darüber hinaus ist er aktives Mitglied in diversen europäischen Kommissionen und hat in verantwortlicher Position diverse Empfehlungen für die „World Health Organization“ (WHO) erarbeitet, die u.a. vom Umweltbundesamt und vom Sachverständigenrat der Bundesregierung übernommen worden sind. Ziel ist es, gegenüber dem OVG darzulegen, dass nächtlicher Fluglärm bereits unterhalb der 45 dB(A) Schwelle zu massiven Schlafbeeinträchtigungen führt und daher in die Genehmigungsentscheidung der Bezirksregierung zwingend einzubeziehen war.

Schon jetzt steht fest: Dieses OVG-Urteil wird über Dortmund hinaus landesweite Bedeutung für weitere Flughafen-Standorte haben. Und selbstverständlich hat es Folgen auch für zukünftige Genehmigungsvorhaben und Ausbaupläne des Dortmunder Flughafens (Erweiterung Terminalgebäude, Ausbau Flughafen-Vorfeld z.B.).

Die Bedeutung der Klage war auch anderen sofort klar. So konnten wir Finanzzusagen erhalten von der Stadt Unna, der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. und der Fluglärminitiative „Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn“.

Nichtsdestotrotz müssen wir erhebliche finanziellen Aufwendungen stemmen. Die Kosten für den Prozess sind nur über eine starke Gemeinschaft leistbar. Insoweit freuen wir uns über jedes neues Mitglied, das unsere Reihen stärkt.

Quelle unf Foto: Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna