Das eigene Haus vor Überflutung schützen: Förderprogramm unterstützt Hauseigentümer*innen

Rat entscheidet über Fortführung und verbesserte Bedingungen

Beim Schutz ihrer Gebäude vor Überflutung, zum Beispiel bei Starkregen, sind Hauseigentümer*innen selbst gefragt. Um sie dabei zu unterstützen, gibt es seit 2023 einen Förderfonds. Der Rat entscheidet, ob und wie es mit dem Fonds weitergeht.

 

Um die Folgen von Stark- oder Dauerregen abzufangen, müssen Eigentümer*innen ihre Gebäude schützen. Während bei neuen Häusern ein zeitgemäßer Hochwasserschutz von vorneherein mitgeplant werden kann, gibt es bei Bestandsgebäuden teilweise Nachbesserungsbedarf. Ein städtischer Förderfonds unterstützt Eigentümer*innen finanziell, die ihr Haus entsprechend nachrüsten wollen.

500.000 Euro Volumen pro Jahr

Anfang 2023 hatte der Rat das Förderprogramm zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen beschlossen. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung legte daraufhin einen Fonds auf, dessen Fördersumme in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 500.000 Euro beträgt. Bei einer Einkommensgrenze von 50.000 Euro für Einzelpersonen und 100.000 Euro für gemeinsam Veranlagte wurden Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien mit bis zu 500 Euro gefördert – zum Beispiel Rückstausicherungen.

Rückstausicherungen verhindern, dass Wasser aus einem zeitweise überlasteten Kanal ins Haus gedrückt wird und dort Schäden anrichtet. Aber auch druckdichte Türen, Überdachungen von Lichtschächten, Aufkantungen bzw. Mauern oder auch Starkregen- und Hochwasserschutzsysteme gehören dazu.

Mehr Interesse bei Eigentümer*innen wecken

Gefördert wurden und werden Investitionen und Umsetzungskosten – das heißt sowohl Material- und Lieferkosten als auch der Bau bzw. Einbau durch Fachfirmen. Die jeweiligen Schutzmaßnahmen können bisher maximal mit bis zu 500 Euro pro Objekt bezuschusst werden. Bis Ende Juli 2024 wurden 31 Anträge eingereicht, von denen 28 bewilligt werden konnten.

Damit ist der Fonds noch nicht ausgeschöpft. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Dortmund befürwortet daher, das Förderprogramm in den Jahren 2025 und 2026 mit verbesserten Bedingungen für die Antragsteller*innen fortzuführen.

Förderhöhe auf 1.000 Euro anheben

Angepasst werden soll zum einen die Einkommensgrenze (auf 100.000 Euro für Einzelpersonen sowie auf 200.000 Euro für gemeinsam Veranlagte). Außerdem soll die maximale Förderhöhe auf 1.000 Euro pro Objekt angehoben werden. Davon verspricht sich die Stadtentwässerung mehr Anträge. Gleichzeitig sollen Eigentümer*innen für das Thema Überflutungsschutz beim eigenen Haus sensibilisiert werden.

Der Rat entscheidet darüber in seiner Septembersitzung.

Quelle: Pressestelle der Stadt Dortmund