PRESSEMITTEILUNG der GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund 

GRÜNE fordern Prüfung einer Grundsteuer für ungenutztes Bauland

Die GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund haben einen Prüfauftrag zur möglichen Einführung einer „Grundsteuer C“ gestellt. Die Steuer kann für nicht genutzte, baureife Grundstücke erhoben werden und damit als ein Instrument zur Schaffung von Wohnraum. Die Stadtverwaltung wird zunächst um eine umfassende Stellungnahme gebeten, die verschiedene Aspekte und Auswirkungen dieser potenziellen steuerlichen Maßnahme beleuchten und bewerten soll.  „Die Einführung einer Grundsteuer C könnte ein wirksames Instrument sein, dem Wohnungsmangel in Dortmund entgegenzuwirken und Anreize insbesondere zur Innenentwicklung zu setzen”, erklärt Dr. Christoph Neumann, Mitglied der GRÜNEN im Finanzausschuss, das Ziel der Prüfung. Gleichzeitig könne sie ein wirksames Mittel sein, um Spekulationen mit Bauland zu verhindern. So würden Grundstücke teilweise nur gekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Solchen Spekulationen, die verhindern, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht, könnte mit der neuen Steuer entgegengewirkt werden.
“Um über die Einführung einer solchen Steuer in Dortmund beraten und entscheiden zu können, benötigt die Politik jedoch zunächst weitere Informationen über Vor- und Nachteile einer solchen Maßnahme“, so Neumann zum Hintergrund der Anfrage.

Der jetzt für den Finanzausschuss eingebrachte Prüfauftrag umfasst deshalb die Forderung nach einer detaillierten Analyse des Potenzials der Steuer zur Mobilisierung von Bauland und zur Bekämpfung der Wohnungsknappheit. Darüber hinaus sollen die möglichen Auswirkungen auf die Stadtentwicklung, den Wohnungsmarkt sowie die städtebaulichen Effekte untersucht werden.

Auch die zu erwartenden Einnahmen und dauerhaft anfallenden Verwaltungskosten sowie die rechtlichen und administrativen Herausforderungen bei der Einführung einer möglichen weiteren Steuer stehen im Fokus der Untersuchung. Die Ergebnisse der Bewertung sollen dem zuständigen Ausschuss in der Sitzung am 8. November 2024 vorgestellt werden. Der Bericht soll auch Handlungsempfehlungen für die weitere Vorgehensweise in Dortmund enthalten.

Die Grundsteuer C, die ab 2025 von Kommunen erhoben werden kann, zielt darauf ab, einen finanziellen Anreiz zu schaffen, baureife Grundstücke einer sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen und diese dem reinen Spekulationsmarkt zu entziehen.

Als städtebauliche Gründe für die Erhebung der Steuer kommen insbesondere die Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten, die Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen oder die Stärkung der Innenentwicklung in Betracht.
Nach Ansicht der GRÜNEN könnte die Einführung der Grundsteuer C eine Chance sein, die Stadtentwicklung nachhaltig zu gestalten und dem Wohnungsmangel effektiv zu begegnen.

Quelle: Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN