Heute – am 17.7.2024 – tritt das entkernte Klimaschutzgesetz in Kraft und zeitgleich reicht die DUH ihre 204-seitige Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein!
Hierzu gibt es die folgende Stellungnahme von Jürgen Resch – Bundesgeschäftsführer der DUH:
Was für ein Krimi: Am Montag hatten wir seit 10 Uhr vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht über knapp neun Stunden für die Saubere Luft gekämpft, als uns die Nachricht erreichte, dass der Bundespräsident buchstäblich in allerletzter Minute nach fast zweimonatiger Prüfung doch seine Unterschrift unter die Entkernung des Klimaschutzgesetzes gesetzt hat. An diesem Montag, 15. Juli, lief nämlich die Frist aus, nach der Bundesverkehrsminister Wissing aufgrund des nun entkernten Klimaschutzgesetzes gezwungen gewesen wäre, entweder ein Wochenendfahrverbot oder eben ein Tempolimit auf Autobahnen zu erlassen. Zu letzterem hätten wir Porsche-Minister Wissing gerne mit einem fertig vorbereiteten umfangreichen Klagetext im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens gezwungen. Nun hieß es am Montag, während der zwei kurzen Pausen der bis in die Abendstunden dauernden Gerichtsverhandlung und während einer fast schlaffreien Montagnacht von einem Vollstreckungsverfahren auf die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde umzustellen und die für den Folgetag geplante Pressekonferenz auf die neue Sachlage auszurichten. Was uns dann auch tatsächlich gelang!
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