Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Diese Überschrift der Pressemitteilung Nr 31/2021 vom 29.4.2021 des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes dürfte das Aktionsbündnis „Nein! Zum Dicken Dören“ gefreut haben, denn das Urteil vom 24.3.2021 dürfte auch Auswirkungen auf den weiteren Protest des Aktionsbündnisses haben.
„Mit heute veröffentlichtem Beschluss 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen“, so heißt es in der Mitteilung des Gerichts.
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