Werkverträge – ein probates Mittel für Lohndumping, Arbeitsrechtsverstöße, aber auch für Gewinnmaximierung
Werkvertrag: Was ist das überhaupt?
Ein Werkvertrag wird zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer über die Erstellung eines „Werks“ (Beispiel: Betrieb einer Werkskantine) zu einem vereinbarten Preis geschlossen. Die Werkvertragsfirma entscheidet dabei selbstständig, mit wie vielen Arbeitskräften, mit welchem Material und mit welchem Zeitaufwand sie die Arbeit erledigt. Der Auftraggeber bezahlt am Ende nur für das Ergebnis, nicht aber den Lohn für die Arbeitskräfte oder die Arbeitszeit.
Zur Veranschaulichung: Nicht die Firma, die die Kantine ausgelagert hat, entscheidet, was in die Töpfe kommt und wie viele Köche in der Küche stehen, sondern die Vorgesetzten der Werkvertragsfirma.
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